Rechtliche Verpflichtung zu den Winterreifen hin oder her, schon aus Sicherheitsgründen ist es empfehlenswert, bei winterlichen Fahrbedingungen und Temperaturen nur mit der entsprechenden Bereifung loszufahren.
Die Vorteile von Winterreifen
“Schon bei sehr kaltem Wetter – auch ohne Schnee und Eis – ist man mit Winterreifen sicherer unterwegs als mit Sommerreifen. Sommerreifen sind für niedrige Temperaturen zu hart. Dadurch wird der Bremsweg auf nasser und glatter Fahrbahn länger und die Seitenführung in Kurven schlechter”, gab der ÖAMTC in einer Aussendung zu bedenken.
So ist der Bremsweg von Sommerreifen auf Schneefahrbahn laut einem ÖAMTC-Test mehr als 50 Prozent länger als mit Winterreifen. Während ein Auto mit Winterreifen bei einer Bremsung aus 50 km/h vor einem Hindernis zum Stehen kommt, würde ein Auto mit Sommerreifen noch mit 30 km/h in das Hindernis krachen.
Versicherung zahlt bei Sommerreifen-Unfall nicht
“Wer bei Schneefahrbahn Sommerreifen montiert hat, kassiert zwar keine Strafe, dennoch läuft man Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall aussteigt und nicht bezahlt”, warnte kürzlich ein Rechtsexperte des ARBÖ in einer Aussendung. Wenn die Temperaturen unter sieben Grad plus sinken, habe man außerdem mit Winterpneus von Haus aus den besseren Grip, erinnerte der Autofahrer-Club, der auch allerlei Online-Services in Sachen Winterreifen anbietet.
So kann man sich etwa in einem Video zeigen lassen, wie man die Reifen selbst wechselt und erhält Tipps und Infos dazu, welche Kriterien ein guter Winterreifen erfüllen sollte. Muss man die neuen Pneus erst noch anschaffen und ist unsicher, bietet der ARBÖ einen Winterreifentest als Entscheidungshilfe.
Winterausrüstungspflicht ab 1. November
Ab Donnerstag muss jedenfall jeder Pkw, Kombi oder Lkw (bis 3,5t) bei winterlichen Verhältnissen dementsprechend ausgerüstet sein. Bei Schnee, Matsch oder Eis sind Lenker demnach verpflichtet, Winterreifen (an allen Rädern) oder wenn die Fahrbahn mit einer (zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen) Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten an den Antriebsrädern anzulegen, so der ARBÖ. Bis 15. April gilt die gesetzliche Winterreifen-Pflicht.
Darauf zu verzichten, kann nicht nur für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch ganz schön teuer werden: Die falsche Ausrüstung bei winterlichen Fahrverhältnissen kann zu einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro Strafe führen. Winterreifen am Auto zahlen sich also in jeder Hinsicht aus.
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