Die Angehörigen der Opfer hoffen zusätzlich auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Einer Gerichtssprecherin zufolge ist dies auch weiterhin Gegenstand der Anklage und wird in dem Prozess verhandelt. Die Jugendkammer des Landgerichts war allerdings bei Zulassung der Klage zu dem Schluss gekommen, dass kein hinreichender Tatverdacht auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung bestehe und hatte sich für nicht zuständig erklärt. Die Richter argumentierten, die Tat wäre auch geschehen, wenn Waffe und Munition weggeschlossen gewesen wären, da der 17-Jährige offenbar unbemerkt an die Zahlenkombination gekommen war. Die 18. Große Strafkammer, vor der der Prozess verhandelt wird, ist an diese juristische Wertung nicht gebunden.
Laut Gerichtssprecherin ist für den ersten Prozesstag geplant, neben der Anklageverlesung den Angeklagten zur Person und zur Sache zu vernehmen. Gerichtsangaben zufolge sind mittlerweile 41 Nebenkläger mit 19 Vertretern zugelassen. An den 27 angesetzten Verhandlungstagen sollen etwa 40 Zeugen gehört werden. Neben mindestens zehn Polizeibeamten sowie Medizinern, die nach dem Amoklauf im Einsatz waren, werden auch direkt Betroffene sowie deren Angehörige gehört. Zudem sind zahlreiche Sachverständige geladen, darunter zwei Psychiater und drei Rechtsmediziner.
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