Ehevertrag: Wenn Verliebte den Bund fürs Leben schließen, sollte unromantischerweise bereits im Vorfeld an juristische Aspekte im Falle einer Trennung und folglich an einen Ehevertrag gedacht werden. “Aber es liegt natürlich in der Natur des Menschen, dass er das nicht tut”, erklärte Promi-Anwalt Manfred Ainedter im APA-Gespräch. Bei Prinz William und Kate Middleton geht der Jurist jedenfalls davon aus, dass ein Ehevertrag geschlossen wurde.
Ehevertrag in Großbritannien nicht binden
Anders als in Österreich gibt es in Großbritannien keine bindenden Eheverträge. Das Gericht hat jeden Fall einzeln nach Ermessen vor Gericht zu bewerten. Ainedter zeigte sich trotzdem überzeugt davon, dass die britische Königsfamilie rechtliche Aspekte und somit einen Ehevertrag bereits vor dem Ja-Wort im Detail abgeklärt hat. “Das Vermögen der Royals ist ja sehr öffentlich, weil sie es offenlegen müssen. Aber Kate stammt ja auch nicht gerade aus ärmlichen Verhältnissen, deshalb sollte die finanzielle Frage kein Problem sein”, analysierte der Anwalt gegenüber dem Ehevertrag. Trotzdem sei davon auszugehen, dass sie im Falle einer Scheidung weiter von den Windsors versorgt würde.
Obwohl Ainedter, der selbst bereits seit fast 35 Jahren in erster Ehe verheiratet ist, rät, sich mit der Familie des Partner zu arrangieren, dürfe die Einmischung der Verwandtschaft nicht zu groß werden. Diese Situation sei bei den Royals mit der Queen als Oberhaupt allerdings besonders schwierig. “Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie sich auch altersbedingt nicht mehr besonders in die Beziehung einmischt”, meinte der Anwalt auch im Hinblick auf einen Ehevertrag. Aber Williams Großmutter würde natürlich penibel darauf achten, dass sowohl die Ehe an sich als auch das Bild in der Öffentlichkeit den Vorstellungen entspreche. “Leicht wird es die Kate sicher nicht haben”, attestierte Ainedter.
Ehevertrag: Keine Akzeptanz in Österreich
In Österreich würden immer noch weniger als vier Prozent einen Ehevertrag unterschreiben, trotz immer höherer Scheidungsraten. “Irgendwann wäre eine Marktlücke zu schließen, indem man Eheschließungen, Eheverträge und Scheidungen im Paket anbietet”, scherzte Ainedter. Zwar könne ein Ehevertrag nicht abschließend alles regeln, doch vor allem bei einem großen finanziellen Ungleichwicht sei eine rechtliche Abmachung empfehlenswert.
Ehevertrag schützt vor Rosenkrieg
Denn Trennungen könnten bisweilen kuriose Blüten treiben, wie sich der Anwalt erinnert. “Bei einer Scheidung wurde einmal hauptsächlich über den Unterhalt des Hundes, einer großen Dogge, gestritten, obwohl das Paar auch Kinder hatte”, erklärte Ainedter. Er selbst lehnte es damals ab, darüber zu prozessieren. “Das ist ja schon fast obszön, darüber zu streiten. Das sollen sich die Menschen bitte selber ausmachen”, betonte Ainedter. Solchen Diskussionen kann mit einem Ehevertrag ein Riegel vorgeschoben werden. (APA)
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