Die FMA sei nicht von sich aus an die US-Behörden herangetreten, sondern habe die Informationen auf Anfrage zur Verfügung gestellt, und zwar auf Basis zwischenstaatlicher Verträge, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Donnerstag zur APA. Mit dem Bankgeheimnis sei diese Vorgangsweise vereinbar, wenn die Anfrage aufgrund eines begründeten Verdachts auf Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche erfolge.
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