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Wiesflecker verteidigt Mindestsicherung

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) verteidigt das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung.
Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) verteidigt das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung. ©VN/Paulitsch
Die FPÖ kritisiert das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung. Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) weist die Angriffe zurück.

Der FPÖ-Abgeordnete Christof Bitschi stellte im Landtag eine Anfrage zum Thema Mindestsicherung. Er halte eine Reform für überfällig, da das aktuelle Vorarlberger Modell der Mindestsicherung die Zuwanderung in das Sozialsystem fördere. Durch die Zahlen aus der Beantwortung fühlt sich Bitschi in seiner Kritik an der schwarz-grünen Mindestsicherung einmal mehr bestätigt. „Bereits 65 Prozent der Zahlungen der Mindestsicherung gehen in Vorarlberg an Nicht-Österreicher.”

Anstatt sich weiter an der schwarz-grünen Mindestsicherung festzuklammern müsse die Landesregierung schnellstmöglich die neue Mindestsicherung der türkis-blauen Bundesregierung in Vorarlberg umsetzen.

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) betont laut einem Bericht des “ORF Vorarlberg” jedoch, dass sich das Sytem bewährt habe: “Die sinkenden Zahlen – sowohl bei den Gesamtausgaben als auch bei der Zahl der Beziehenden – zeigen eindeutig, dass wir auf dem richtigen Weg sind.”

Sinkende Zahlen

Vergleicht man die durchschnittliche Bezugsdauer mit der in anderen Bundesländern, liegt Vorarlberg an der Sitze. Hierzulande beziehen Mindestsichungsempfänger die Sozialleistung im Schnitt 6,4 Monate lang, in Wien sind es 9,2 Monate, im Burgenland 8,7 Monate, in Oberösterreich 7,8 und im Bundesschnitt 8,5 Monate.

Auch die monatlichen Gesamtkosten für Lebensunterhalt und Wohnen sind laut Wiesflecker im Vorjahr um 11 Prozent gesunken. Seit der gesetzesnovelle vom Juli 2017 konnten die Kosten gar um 18,5 Prozent gesenkt werden.

Insgesamt sank die Zahl der bearbeiteten Fälle (bezogen auf Haushalte) um 16 Prozent. Im Jänner 2019 bezogen in Vorarlberg 3.313 Asylberechtigte (Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte) die Mindestsicherung, davon 1.904 im erwerbsfähigen Alter.

Keine Erwerbsarbeit während Verfahren

Der Zweck der Mindestsicherung, also die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens solange, bis die betroffenen Personen dies aus eigener Kraft leisten können, sei eine zentrale sozialpolitische Aufgabe, betont Wiesflecker gegenüber dem ORF.

„Besonders für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sind die Leistungen aus der Mindestsicherung wesentlich, weil diese Zielgruppen während des Asylverfahrens keine Erwerbsarbeit ausüben dürfen und somit nach der Asylzuerkennung als Vollbeziehende von der Grundversorgung in die Mindestsicherung wechseln“, erklärt die Soziallandesrätin.

(red)

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