Grund für den Hungerstreik seien Hinderungen seitens der Behörden und Richterin Michaela Sanda, Beweise für seine Unschuld vorzulegen, heißt es in einer Botschaft von Mohamed M., die in einem Internet-Blog veröffentlicht wurde. Gesundheitliche Gefahr durch den Hungerstreik besteht laut Pigl nicht.
“Mohamed M. trinkt und bekommt Präparate, er steht unter ärztlicher Aufsicht”, so Pigl zur APA. “Es besteht absolut keine gesundheitliche Gefahr.” Nach eigenen Angaben nimmt der 23-jährige Terrorverdächtige seit 19. Dezember keine Nahrung mehr zu sich. Mit dem Hungerstreik wolle er sich laut der Internet-Botschaft Gehör verschaffen, nachdem ihm “alle Türen verschlossen” worden seien und ihm keine Möglichkeit geboten worden sei, seine Unschuld zu beweisen.
Mohamed M. hat unter anderem mit einem im Internet verbreiteten “Drohvideo” Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollen, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft angekündigt und zur Teilnahme am Dschihad aufgerufen. Dafür wurde er im vergangenen März zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Frau Mona S. (22), die für ihn Übersetzerdienste geleistet haben soll, erhielt 22 Monate unbedingt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob in weiterer Folge die Ersturteile als mangelhaft auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Der laufende Prozess im Wiener Straflandesgericht wird voraussichtlich am 10. Februar fortgesetzt.
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