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Wiener ÖVP-Mandatar Gerstl soll Amtsgeheimnis gebrochen haben

Gerstl wird vorgeworfen, das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben.
Gerstl wird vorgeworfen, das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Auslieferungsantrag gegen den ÖVP-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Gerstl gestellt. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, als Mitglied der Wahlbehörde unrechtmäßig Wählerdaten verwendet und Unterstützer der Liste Fair kontaktiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ermitteln. Laut "Kronen Zeitung" erging ein entsprechendes Auslieferungsbegehren an den Nationalrat. Der Abgeordnete stehe unter Verdacht, im Vorfeld der Wien-Wahl als Mitglied der Bezirkswahlbehörde das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben.

Gerstl soll Wähler kontaktiert haben

Gerstl soll einige Wochen vor der Bezirksvertretungswahl am 27. April 2025 verbotenerweise Wähler kontaktiert haben, die Unterstützungserklärungen für die Liste Fair abgegeben hatten. Die Kontaktdaten erhielt er als Mitglied der Wahlbehörde für den 14. Bezirk, wo die Liste Fair antrat.

Laut Staatsanwaltschaft kontaktierte Gerstl fünf Personen und warf ihnen vor, eine andere Liste als die ÖVP zu unterstützen. Einer Person riet er sogar, ein Dokument zu unterzeichnen, wonach die Unterstützung für die Liste Fair nicht unter Kenntnis aller Tatsachen erfolgt sei. Zusätzlich gab er Name und Daten mindestens einer Person an einen Parteikollegen weiter.

Immunität als Hindernis

Die Staatsanwaltschaft sieht durch Gerstls Verhalten sowohl das Antreten der Liste Fair als auch das Recht der Unterzeichner auf freie politische Betätigung gefährdet. Gegen den Nationalratsabgeordneten wurden mehrere Sachverhaltsdarstellungen eingebracht.

Aufgrund seiner parlamentarischen Immunität muss Gerstl zunächst ausgeliefert werden, damit Ermittlungen eingeleitet werden können.

"Reines Gewissen": Gerstl zeigt sich kooperativ

Zur "Krone" meinte Gerstl: "Es handelt sich um die Aufklärung eines Sachverhalts, der zur Kandidatur einer von der ÖVP abgespaltenen Liste bei der Bezirksvertretungswahl Penzing 2025 führte. Ich bin selbstverständlich an einer umfassenden Aufklärung des Sachverhalts interessiert und sage der Staatsanwaltschaft meine vollste Kooperation zu." Er habe ein reines Gewissen und sei zuversichtlich, dass sich allfällige Vorwürfe rasch aufklären lassen.

FPÖ forderte sofortige Auslieferung

Die Freiheitlichen forderten die sofortige Auslieferung Gerstls und eine lückenlose Aufklärung. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ortete eine "weitere Posse im ÖVP-System", die das Vertrauen in die heimische Politik erschüttere. "Mittlerweile vergeht kaum mehr eine Woche ohne einen neuen Skandal des schwarzen Kraken", so Hafenecker. Dass "ausgerechnet" der schwarze Verfassungssprecher im Verdacht stehe, das Amtsgeheimnis gebrochen und Wähler unter Druck gesetzt zu haben, zeige ein "unfassbares Sittenbild". Ein Funktionär in einer Wahlbehörde trage besondere Verantwortung. Diese Position dazu zu nutzen, um Bürger zu bedrängen und zu versuchen, ihre Unterstützungserklärung zu revidieren, sei ein "absolutes No-Go", argumentierte Hafenecker.

(APA/Red)

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