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Wiener Neustadt: Prozess um nationalsozialistische Wiederbetätigung vertagt

Prozess wegen Wiederbetätigung wurde vertagt
Prozess wegen Wiederbetätigung wurde vertagt ©APA (Sujet)
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) musste sich am Mittwoch,5. Juni, am Landesgericht Wiener Neustadt ein 56-jähriger Niederösterreicher vor einem Geschworenengericht (vorsitzende Richterin Birgit Borns, Staatsanwalt Wolfgang Handler) verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, das Parteiprogramm der Nationalen Volkspartei (NVP) verfasst und dessen Veröffentlichung im Internet veranlasst zu haben.

In dem Parteiprogramm der Nathionalen Volkspartei sind laut Anklage einige Passagen beinahe wortgleich aus einem SS-Lehrplan übernommen. Viele Grundsätze sollen Parallelen zum 25-Punkte-NSDAP-Programm aufweisen. Vorerst stand eine Vertagung des Prozesses im Raum.

Vorwurf der Wiederbetätigung

Mit “Nicht schuldig” und des Öfteren mit süffisantem Lachen oder Bemerkungen tat der Angeklagte die Vorwürfe ab. Als die NVP 2009 bei der Landtagswahl in OÖ antreten wollte und ihr Parteiprogramm einbrachte, ortete die Landeswahlbehörde Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Verfassungsschützer wurden aktiv, Anzeigen folgten. Im Vorjahr wurden zwei NVP-Aktionäre rechtskräftig in Linz verurteilt.

Der jetzt angeklagte Mitbegründer der NVP ließ am Rechtsgutachten und Analysen des Linzer Verfassungsrechtlers Andreas Janko bzw. des oberösterreichischen Landesarchivs, die ihn nationalsozialistischer Gesinnung zeigen, kein gutes Haar: “Das sind falsche Interpretationen von falschen Quellen.”

Nationalsozialistische Parolen

“Ein Volk ist eine Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft. Nation ist ein politischer Begriff. Die Staatsbürgerschaft kann man wechseln, die Volkszugehörigkeit ist Schicksal”, lautet einer der Sätze in dem NVP-Programm, die sich wortgleich im “Lehrplan für weltanschauliche Erziehung in SS und Polizei” aus dem Jahre 1944 finden.

Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnete diese Sätze, sowie weitere reaktionäre und xenophobe NVP-Grundsätze als unbedenklich. Er scheute nicht davor zurück, Parolen etablierter Parteien damit zu vergleichen.

Dass man auf dem PC des Beschuldigten eine E-Mail eines Gesinnungsgenossen (“Ich bin ein stolzer Nazi wie Du”) gefunden hatte, konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Dass er Gartenpartys an Hitlers Geburtstag feierte, dabei eine Torte mit der Glasurverzierung “88” (steht in rechtsextremen Kreisen für HH, Heil Hitler, weil H der achte Buchstabe im Alphabet ist, Anm.) servierte, bestritt er nicht, tat dies aber als harmlos und zufällig ab.

Prozess wurde vertagt

Ein bereits im Vorjahr in Linz rechtskräftig verurteilter NVP-Funktionär ließ sich krankheitshalber von seiner Zeugenaussage entschuldigen. Außerdem hat der Verteidiger die Einholung eines Gutachtens aus den Bereichen Politikwissenschaften und Parteienforschung zum Beweis dafür beantragt, dass das NVP-Parteiprogramm nicht gegen das Verbotsgesetz verstoße. Diesem Antrag wurde vom Gericht stattgegeben. 

Deshalb und mangels der oben genannten Zeugenaussage wurde der Prozess auf 23. Oktober vertagt.

(APA)

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