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Wiener Neustadt: Missbrauchsprozess gegen Pädagogen teils neu aufgerollt

Wegen Missbrauchs steht ein Pädagoge vor Gericht
Wegen Missbrauchs steht ein Pädagoge vor Gericht ©BilderBox.com (Sujet)
Im April 2013 wurde ein Pädagoge wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs an jungen Männern zu 14,5 Jahren Gefängnis plus Einweisung in eine Anstalt verurteilt. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Teilaspekte des Prozesses zur Neuverhandlung an das Landesgericht Wiener Neustadt zurückverwiesen.
Urteil wegen Missbrauchs
Verfahren geht weiter
Neuer Missbrauchsprozess
Haftunfähigem droht Prozess

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Verurteilten wurde verworfen. In der 35-seitigen Entscheidung bezieht der OGH auch Stellung zur Homosexualität, die erstmals als “gleich zu behandeln” betrachtet wird.

Anklage gegen Pädagogen

Dem Pädagogen war im umfangreichen Prozess u.a. vorgeworfen worden, junge Burschen zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben, in dem er ihnen androhte, ansonsten deren Eltern über ihre schwulen Neigungen zu informieren.

Genau diese Nötigungen stellen nach jüngster Ansicht des OGH nunmehr keine Drohungen dar. Eine gleichgeschlechtliche Orientierung könne nicht anders behandelt werden als eine heterosexuelle Ausrichtung des Lebens. “In ihr liegt nichts Ehrenrühriges.”

“Vorwurf” der Homosexualität: Für Opfer bedrohlich

“Grundsätzlich ist diese Erkenntnis zur Homosexualität positiv zu beurteilen”, sagte Johannes Stephan Schriefl, einer der Opferanwälte, am Donnerstag zur APA. “Es ist aber auch nicht opferbeachtend”, warnte der Jurist. Man müsse sich in die jungen Burschen hineinversetzen, für die es damals (im Jahr 2009, Anm.) doch etwas bedrohliches an sich hatte und die deswegen die sexuellen Handlungen über sich ergehen ließen.

Zudem befürchtete Schriefl, dass die Neuaufrollung von Teilaspekten des Prozesses wie diesen eine “drastische” Strafreduzierung mit sich ziehen würde, auch wenn es bei einer generellen Verurteilung des Pädagogen bliebe. “Es wird aber zu einer anderen Strafbemessung kommen, wenn gewisse Nötigungsdelikte nun keine mehr sind.”

Noch steht kein neuer Verhandlungstermin fest. Laut dem Opferanwalt könnte es aber schon im April oder Mai zu einem Prozess kommen.

Fall schlug hohe Wellen

Der Fall hatte im Frühjahr 2011 für Schlagzeilen gesorgt, als es zu einer erneuten Festnahme des Pädagogen kam. Denn der damals 46-Jährige war – nach einer Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung zu vier Jahren Freiheitsstrafe – zunächst überraschend von einem Psychiater wegen Depressionen und Klaustrophobie für haftunfähig erklärt worden. Für die folgende U-Haft im Jahr 2011 spielte dies dann keine Rolle mehr, er wurde wieder untersucht und die Haftunfähigkeit aufgehoben.

Darum geht es beim Prozess in Wiener Neustadt

Die Anklage im vergangenen Prozess umfasste ein Dutzend Vorwürfe, u.a. Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger, Herstellung und Weitergabe von Kinderpornos sowie Stalking. Zudem soll er einen Buben mit einem Schlafmittel betäubt und missbraucht haben. Das Verfahren wurde damals auf Antrag des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

(apa/red)

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