Wiener Hundeführschein tritt in Kraft

Jene, die sich ab jetzt einen gelisteten Hund anschaffen, müssen die Prüfung innerhalb von drei Monaten ablegen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und kostet 25 Euro.
Wird ein Kampfhundehalter ohne Führschein erwischt, muss er mindestens 250 Euro Strafe zahlen. Die Einhaltung wird von der Polizei und dem Veterinäramt (MA 60) überprüft. Es sind auch Schwerpunktkontrollen geplant. Um sich für den Führschein anzumelden, müssen Halter und Hund persönlich beim Veterinäramt vorstellig werden. Der Prüfling muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wien-Besucher, die nicht länger als einen Monat in der Bundeshauptstadt bleiben, brauchen keinen Hundeführschein. Sie müssen ihren Tieren lediglich einen Beißkorb anlegen.
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