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Wiener Heckenschützen: Prozesstermin steht fest

Die beiden mutmaßlichen Heckenschützen müssen sich am 2. März vor Gericht verantworten.
Die beiden mutmaßlichen Heckenschützen müssen sich am 2. März vor Gericht verantworten. ©APA
Am 2. März startet der Prozess um die beiden Wiener Heckenschützen, die im Sommer mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen hatten. Es drohen bis zu drei Jahren Haft.
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die beiden jungen Männer einen Strafantrag wegen teils vollendeter, teils versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung eingebracht. Dem Duo wird vorgeworfen, am 15. September 2011 gemeinsam 14 Personen beschossen und getroffen zu haben. Den mutmaßlichen Heckenschützen werden außerdem drei weitere Schussabgaben angelastet, wobei die Täter in diesen Fällen ihre Ziele verfehlten.

Wiener Heckenschützen: Es drohen drei Jahre Haft

Der Jüngere der beiden, ein 20-jähriger Angestellter, soll am 30. und 31. August allein auf zwei weitere Menschen gefeuert haben, sein um ein Jahr älterer, beschäftigungsloser Freund am 2. September auf einen Mann. Der Prozess, in dem den Angeklagten laut Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft drohen, wurde auf den 2. März anberaumt.

“Fakt ist, es gibt laut gerichtsmedizinischem Sachverständigengutachten keine einzige schwere Körperverletzung”, gab Verteidiger Normann Hofstätter, der einen der beiden jungen Männer vertritt zu bedenken.

Verletzungen werden als “leicht” eingestuft

Tatsächlich werden im Strafantrag über weite Strecken lediglich Hautabschürfungen, Prellungen und Blutergüsse erwähnt. In einem Fall wurde einem Opfer mit einem Luftdruckgewehr jedoch in die linke Schläfe geschossen, wobei das Projektil unter lokaler Betäubung entfernt werden musste. Einem weiteren Mann drang ein Projektil in den Hals, was eine Rissquetschwunde und einen operativen Eingriff unter Vollnarkose zur Folge hatte.

Die Angeklagten dürften auch mehrere Waffen verwendet haben. Der Staatsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Luftdruckgewehr, eine Luftdruckpistole und eine CO2-Pistole. Dennoch wären sämtliche Verletzungen laut Gerichtsmediziner als ihrem Grade nach als leicht einzustufen gewesen.

Anklage greift zu einem Trick

Die Anklagebehörde behalf sich jedoch mit einem juristischen “Trick”, um die Heckenschützen doch wegen schwerer Körperverletzung belangen zu können: Man machte sich den sogenannten “Rowdy-Paragrafen” zu eigen: Gemäß § 84 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine schwere Körperverletzung formal auch dann gegeben, wenn mindestens drei selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen werden.

Der zuständige Staatsanwalt ist überzeugt, in der Hauptverhandlung beweisen zu können, dass die Kriterien für die Erfüllung dieses Tatbestands vorliegen. Er hat zu diesem Zweck die Vernehmung von 26 Zeugen sowie die Ladung des Gerichtsmediziners Daniele Risser und des Schießsachverständigen Ingo Wieser beantragt.

Die inkriminierten Sachbeschädigungen beziehen sich hauptsächlich auf Schussabgaben auf der Donauinsel sowie auf einem Parkplatz der Shopping City Süd (SCS), wobei die jungen Männer Beleuchtungskörper und Straßenlaternen ins Visier nahmen. In den Strafantrag einbezogen wurde auch ein Schuss auf den Rucksack eines Passanten, bei dem ein Computer beschädigt wurde, sowie auf eine Verkehrsampel. Der gesamte Sachschaden soll deutlich jenseits der 10.000 Euro-Grenze liegen.

(APA)

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