“Es wird aber keine Öffnungspflicht bestehen, sondern es handelt sich nur um eine Öffnungsmöglichkeit”, so Wehsely. Bisher halten die insgesamt 315 Wiener Apotheken von Montag bis Freitag mit oder ohne Mittagspause von 8.00 bis 18.00 Uhr offen. Am Samstag ist nur vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten sind in der sogenannten Betriebsverordnung festgeschrieben.
Eine Wiener-Innenstadtapotheke hielt in den vergangenen Jahren trotzdem länger offen. Die zuständige Magistratsabteilung 40 (für Sozial- und Gesundheitsrecht) sah darin eine Verletzung der Öffnungszeiten und schritt im vergangenem Jahr ein: Ein Verwaltungsstrafverfahren sowie ein Konzessionsentzugsverfahren gegen die leitende Apothekerin wurden eingeleitet.
Rechtssicherheit für Wiens Apotheken
Vor wenigen Wochen konnte die betroffene Apotheke einen Erfolg verbuchen: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hatte den Konzessionsentzug aufgehoben. Auch das Verwaltungsverfahren, in dem festgestellt werden sollte, ob eine Apotheke über die Betriebsverordnung hinaus auch länger am Abend und am Samstagnachmittag offenhalten darf, gab der Apotheke Recht. Der UVS hielt in seinem Entscheid dazu fest, dass die Betriebszeitenverordnung der MA 40 nur darüber bestimme, zu welchen Zeiten eine Apotheke zwingend aufsperren muss. Von einem Verbot, zu anderen Zeiten offen zu halten, war nirgends die Rede.
Aufgrund dieses UVS-Entscheids sei die Stadt Wien nun verpflichtet gewesen, diesen ausführlich zu prüfen und so rasch wie möglich für die Apotheken wieder Rechtssicherheit zu schaffen, so die Gesundheitsstadträtin. Denn derzeit herrsche Unklarheit, ob nun über die Betriebsverordnung hinaus offengehalten werden darf oder nicht. Der neue Verordnungsentwurf soll daher die notwendige Rechtsgrundlage schaffen, dass Apotheken länger offen halten können. Eine Verpflichtung dazu sei aber nicht vorgesehen, hob Wehsely hervor.
(APA)
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