Im Regierungsabkommen der rot-grünen Stadtregierung ist schriftlich festgehalten worden, dass man sich in puncto Wahlrecht um eine Gleichstellung von EU-Ausländern bemühen wolle. Wörtlich heißt es: “Ziel ist es das Wahlrecht für in Wien hauptwohnsitzgemeldete EU-BürgerInnen auf Gemeinderatsebene, für Drittstaatsangehörige (nach noch festzulegender Aufenthaltsdauer) auf Gemeinderats- und Bezirksebene zu erreichen. Die Wiener Stadtregierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung ein”.
Bundesverfassung müsste vor Wien-Wahl geändert werden
Das kommunale Wahlrecht für EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Wien will man auch auf Wiener Gemeinderatsebene ermöglichen. Da Wien aber gleichzeitig Land und Gemeinde ist, wäre eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung notwendig. Und so eine Änderung kann kaum ohne die Stimmen des Koalitionspartners ÖVP erfolgen. “Ich kann nicht nachvollziehen, warum die ÖVP, die sich ja selbst immer wieder als “Europapartei” tituliert, dieses Vorhaben nicht unterstützt”, so Stürzenbecher weiter.
Auch FPÖ fordert Wahlrechtsreform
Auch die FPÖ forderte vergangene Woche eine Wahlrechtsreform für Wien – allerdings mit einem anderen Hintergrund. Ihnen geht es darum, die “unfaire Mandatsverteilung” zu ändern, denn ihrer Meinung nach bevorzugt das Wiener Wahlrecht große Parteien. Vor der Wahl 2010 gab es eine Vereinbarung der damaligen Oppositionsparteien ÖVP, FPÖ und Grüne, in der festgehalten wurde, dass man sich gemeinsam für eine Wahlrechtsreform einsetzen wolle. Seitdem die Grünen in der Regierung vertreten sind, sei von der Reform “kaum etwas zu hören gewesen”, kritisiert die FPÖ.
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