Dieser hatte 2018 in einem Facebook-Posting behauptet, dass Wien in nur drei Monaten Hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verliehen habe. Dies muss Gudenus nun widerrufen. Der Ex-Politiker wird gegen das Urteil berufen.
Czernohorszky hatte nach der Aussage betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen würden. Der Stadt-Politiker kritisierte die Behauptung somit als unwahr und kreditschädigend bzw. ehrenrührig.
"Objektiv mehrdeutige" Nachricht
Das Handelsgericht teilte diese Einschätzung, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dass Gudenus sich damit verteidigte, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts, reichte dem Gericht nicht als Begründung. Um dies klar zu machen, wäre eine andere Satzstellung nötig gewesen, hieß es. Die Nachricht sei als "objektiv mehrdeutig" zu bewerten, beide Lesarten waren nach Ansicht des Gerichts also möglich.
Czernohorszky zeigte sich in einer Mitteilung erfreut: "Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien. Wir dürfen nicht zulassen, dass in der politischen Diskussion irgendwelche unwahren Behauptungen aufgestellt werden, vor allem, wenn sie bezwecken sollen, gegen ganze Bevölkerungsgruppen zu hetzen."
(APA)
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