Wien stellt Wohnbaugenossenschaft unter Aufsicht
Details zu den beanstandeten Punkten wurden nicht genannt, laut der Mitteilung wurden aber Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die Gebarungsrichtlinienverordnung für gemeinnützige Bauvereinigungen sowie gegen die Satzung der Genossenschaft festgestellt. Geschehen ist dies bei einer Prüfung, die der jeweils zuständige Revisionsverband jährlich durchführt.
"Aufsichtsbehördliche Maßnahme"
Als "aufsichtsbehördliche Maßnahme" wird nun ein Regierungskommissär eingesetzt, hieß es. Er soll sich um die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen sowie die Sicherung des Vermögens kümmern. Die Genossenschaft verwaltet laut Rathaus rund 400 Wohnungen.
"Die laufende Überwachung der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit stellt sicher, dass Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne der Gemeinnützigkeit zuverlässig eingehalten werden. Zeigen diese Kontrollen Verfehlungen von einzelnen auf, sind konsequente behördliche Maßnahmen notwendig, um Fehlentwicklungen abzustellen und künftigen Schaden abzuwenden", erläuterte Viktoria Neuber, die Dienststellenleiterin der für die Gemeinnützigenaufsicht zuständigen Magistratsabteilung 50.
Die festgestellten Gefahren für die Gemeinnützigkeit der Genossenschaft würden unterschiedliche Sachverhalte betreffen, hieß es. Sie würden angesichts der finanziellen Leistungskraft der Bauvereinigung in keinem angemessenen Verhältnis stehen und eine "nachhaltige Gefahr für das Kostendeckungsprinzip" darstellen.
Teilnahme an Sitzungen
Der Regierungskommissär wird für ein Jahr bestellt, ihm kommen umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte zu. Er nimmt an allen Generalversammlungen sowie an Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats teil. Wesentliche Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung.
Verwiesen wurde darauf, dass die gesetzliche Voraussetzung für die Bestellung eines Regierungskommissärs auf Bundesebene 2019 geschaffen wurde. Das Land Wien hat bisher in einem Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen, nämlich bei der Wohnbauvereinigung WBV-GFW.
(APA)
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