Wien-Simmering: E-Rollerfahrer fuhr 8-Jährige auf Gehsteig um

Gestern fuhr ein 17-Jähriger mit einem E-Roller vorschriftswidrig auf einem Gehsteig in der Simmeringer Hauptstraße. Laut Zeugen war er sehr schnell unterwegs und stieß mit einem 8-jährigen Mädchen zusammen, die mit ihrer Eltern am Gehsteig ging. Das Mädchen erlitt leichte Kopfverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.
E-Roller gelten rechtlich als Fahrräder
Wie vielfach berichtet werden solche E-Scooter als Fahrräder eingestuft und unterliegen somit sämtlichen einschlägigen Vorschriften. Die Roller dürfen nur jene Bereiche der Straße verwenden, die für den normalen Fahrradverkehr freigegeben sind. Das Befahren von Schutzwegen und Gehsteigen ist verboten. Darüber hinaus gelten die entsprechenden Bestimmungen bzgl. der Alkoholisierung.
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