Wien-Josefstadt: Drogenkäufer hatte gefälschten Polizeiausweis bei sich

Ausgewiesen hatte er sich mit dem gefälschten Dokument nicht. Der 28-Jährige wurde nach dem Suchtmittelgesetz sowie wegen Annahme, Weitergabe bzw. dem Besitz falscher oder verfälschter besonders geschützter Urkunden angezeigt. Das Strafgesetzbuch sieht für letzteres eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor.
Bei Zweifel 133 anrufen
Dienstausweise der heimischen Polizei sind Scheckkarten, das gefälschte Dokument des Mannes war lediglich foliert. Außerdem zeigt das Foto den Mann in einer ausländischen Uniform mit Orden. In Österreich ist immer ein Porträtfoto, also das Gesicht, am Ausweis zu sehen. “Wenn Zweifel bestehen, ob es sich um echte Polizisten handelt, einfach die 133 anrufen damit eine weitere Funkstreife vorbeikommt”, rät Polizeisprecher Patrick Maierhofer. “Ein echter Polizist wird auch nichts dagegen sagen.”
(APA/red)
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