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Wien-Döbling: Antrag für Parkpickerl ab 1. Mai möglich

Ab 1. Juli gilt das Parkpickerl in Wien-Döbling.
Ab 1. Juli gilt das Parkpickerl in Wien-Döbling. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Sujet)
Ab 1. Juli 2019 wird in Wien-Döbling die (fast) flächendeckende Kurzparkzone in Kraft treten. Ab 1. Mai kann man einen Antrag auf das Parkpickerl stellen.
Döbling: Kurzparkzone und Parkpickerl ab 1. Juli

Neben der (fast) flächendeckenden Kurzparkzone wird auch die Kurzparkzone im Norden Währings erweitert. Zwar haben sich Ende 2016 mehr als die Hälfte der Döblinger dagegen ausgesprochen, dennoch wurde die Einführung einer Kurzparkzone durch das Bezirksparlament beschlossen. Am 1. Juli tritt sie nun in Kraft. In einigen Bezirksteilen war der Parkdruck zu großgeworden und auch der Unmut der Bevölkerung ist gestiegen. Die Kurzparkzone, von der Grüngebiete, landwirtschaftliche Flächen sowie Parkplätze am Kahlen- und Leopoldsberg, beim Krapfenwaldbad und Cobenzl ausgenommen sind, wird von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr gelten, die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Wer ein Parkpickerl besitzt, darf unbeschränkt parken.

Wien-Döbling: Ausnahmen in ausgeschilderten Geschäftsstraßen

In ausgeschilderten Geschäftsstraßen ist das Parken aber auch für diese von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr nur für maximal 1,5 Stunden zulässig. Das gilt auch am Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Davon betroffen sind folgende Geschäftsstraßen:

• Billrothstraße zwischen Schegargasse und Krottenbachstraße sowie Nr. 83A bis 85 und gegenüber
• Döblinger Hauptstraße zwischen Billrothstraße und Hofzeile
• Cobenzlgasse Nr. 6 bis 28 und gegenüber
• Himmelstraße Nr. 7 bis 21
• Heiligenstädter Straße zwischen Grinzinger Straße und Diemgasse
• Nußdorfer Platz Nr. 1 bis 2A sowie gegenüber und 5 bis 8 sowie gegenüber
• Sieveringer Straße zwischen Weinzingergasse und Obkirchergasse
• Obkirchergasse zwischen Sonnbergplatz und Billrothstraße
• Sonnbergplatz (gesamt)

Um die Parkdauer nachzuweisen, müssen Parkpickerlbesitzer in den Geschäftsstraßen eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe hinterlegen. Aufgrund des Parkpickerls ist aber keine Abgabe zu entrichten. Ab 1. Mai 2019 kann das Parkpickerl von Bezirksbewohnern (mit Hauptwohnsitz) nun beantragt werden. Die Ausnahme gilt für Beisitzer eines Kleingartens. Für sie genügt ein Nebenwohnsitz (Saisonpickerl). Voraussetzung sind jeweils die Zulassung des Fahrzeuges auf den Bewohner sowie ein Hauptwohnsitz in Wien.

Kurzparkzonen Wien
Kurzparkzonen Wien ©ÖAMTC

ÖAMTC: Kurzparkzonen verschieben die Probleme

“Kurzparkzonen lösen generell keine Probleme, sie verschieben sie nur – das zeigen Erfahrungen zuletzt aus Simmering oder Währing. Apropos Währing: Mit Einführung der Kurzparkzone in Döbling erfolgt gleichzeitig eine Ausweitung der Kurzparkzone im Norden des 18. Bezirks”, so der ÖAMTC-Verkehrsjurist. Vom ÖAMTC wird einmal mehr ein Konzept für eine ganzheitliche Parkraumorganisation für Wien gefordert. Für Pendler bedeuten die Neuerungen, entweder auf andere Verkehrsmittel umzusteigen oder Garagen bzw. P&R-Anlagen zu nutzen.

>>> Alles Informationen zum Parken in Wien gibt es hier.

(Red)

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