Wiederkehr für Sommerschul-Pflicht bei negativen Noten

Derzeit freiwillige Angebote wie die Sommerschule würden von diesen Kindern und Jugendlichen teils nicht angenommen, so Wiederkehr im Nachrichtenmagazin "profil". Für eine Verpflichtung wäre eine gesetzliche Grundlage nötig.
Wiederkehr für Sommerschul-Pflicht für Sitzenbleiber
Schon jetzt möglich wäre aber in manchen Fällen eine Art Verknüpfung des Besuchs eines Sommerangebots mit der Berechtigung zum Aufstieg in die nächste Klasse, argumentierte Wiederkehr. Bei Schülern mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis, denen die Klassenkonferenz aber den Aufstieg verweigert, könnte der Sommerkurs als "zu erwartende positive Entwicklung des Leistungsbildes" gewertet werden. "Das würde bedeuten, dass eine erfolgreiche Teilnahme den Aufstieg in die nächste Schulstufe ermöglicht", so Wiederkehr: "Verpflichte dich zur Teilnahme und schaffe damit den Aufstieg!"
(APA/Red)
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