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Wiederbetätigung: Acht Monate Haft

Der Angeklagte wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt.
Der Angeklagte wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt. ©Bilderbox/Symbolbild
Ein 24-jähriger gebürtiger Steirer ist im Landesgericht Eisenstadt wegen Wiederbetätigung zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Geschworenensenat sprach den Wahlburgenländer außerdem wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung schuldig. Von vier Anklagepunkten wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 24-Jährigen eine Reihe von Delikten vor: Er soll in der Zeit von Mitte 2008 bis 2009 seine Exfreundin immer wieder geschlagen haben. Diese habe geschwollene bzw. aufgeplatzte Lippen, Kratzer und Blutergüsse davongetragen. Vom Vorwurf, dass er die Frau mit Gewalt über einen Holzzaun geschleppt habe, wobei sie sich verletzt hätte, wurde der Angeklagte hingegen ebenso freigesprochen wie von dem Faktum, einen Bierkrug nach ihr geworfen und sie am Oberarm getroffen zu haben. Dass er beide Exfreundinnen bedroht habe, damit diese die Vorfälle nicht meldeten, sah das Gericht hingegen als erwiesen an.

Wiederbetätigung: Schuldig in allen Punkten

Einen Schuldspruch in allen Punkten fällte der Geschworenensenat wegen Wiederbetätigung: Der Angeklagte soll zwei Brüdern den Kontakt zur rechtsextremen Szene geknüpft haben. Bei Fahrten mit dem Auto durch Fürstenfeld habe er einschlägige Lieder “mit voller Lautstärke” abgespielt. Zu Fuß unterwegs, soll er laut wahrnehmbar “Heil Hitler” gerufen haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, sich NS-Propagandamaterial, darunter Gedichte, Schriften und Bilder mit Hakenkreuz, beschafft zu haben, um sie im Auto zur Schau zu stellen. Auf einem Zettel notiert hatten Ermittler auch das Passwort “Hitler88” gefunden.

Dem Angeklagten fehle es auch an Unrechtsbewusstsein, “vor allem, dass er nicht einsieht, dass er selber verantwortlich ist für die Taten, die ihn dorthin gebracht haben, wo er heute ist”, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Dass der Angeklagte sage, er habe seine Einstellung geändert, “setzt voraus, dass es vorher eine entsprechende Einstellung gegeben hat”, stellte die Anklägerin fest. Dass er lediglich “Rockmusik” habe hören wollen – so verantwortete er sich wegen bei ihm gefundener CDs – sei “eine reine Schutzbehauptung.”

Angeklagter will Leben in den Griff bekommen

Sein Mandant habe sich “in gewissen Sachen schuldig bekannt”, stellte der Verteidiger fest. Allerdings seien Zeugenaussagen der Exfreundinnen zu hinterfragen. Der 24-Jährige habe “immer gesagt, diese Taten haben nicht stattgefunden”. Hinsichtlich der vorgeworfenen Körperverletzung, gefährlichen Drohung und Nötigung ersuche er um ein mildes Urteil. Was den Vorwurf der Wiederbetätigung betreffe, plädiere er für Freispruch, da die subjektive Tatseite fehle, argumentierte der Jurist.

“Ich versuche, mein Leben in den Griff zu bekommen, sobald ich draussen bin”, erklärte der Angeklagte, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Mehrmals betonte der Angeklagte, dass er sich geändert habe. Das Gericht wertete das teilweise Geständnis als mildernd. Erschwerend kamen einige Vorstrafen und das Zusammentreffen von Straftaten hinzu. Wiederbetätigung ist kein Kavaliersdelikt.

(Red./APA)

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