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Wieder Streit um Mellau-Damüls

Mellau/Brüssel (VN) - Vertreter des EU-Petitionsausschusses hatten Ende September das Skiprojekt Mellau- Damüls einen Tag lang in Augenschein genommen. Es wurde besichtigt, fotografiert, diskutiert, die Streitparteien wurden gehört.
Skiverbindung für gutgeheißen

Doch eine konkrete Aussage zum Projekt wurde vorerst vermieden. Mitte vergangener Woche trafen sich nun die Mitglieder dieses von Alpenschutzvereinsobmann Lother Petter angerufenen Ausschusses, um die weitere Vorgehensweise in der Sache bekannt zu geben.

 

Zwei Interpretationen

Doch so eindeutig ist das Ganze mitnichten, interpretierten die Streitparteien das Fazit des Ausschusses doch höchst unterschiedlich. Für Landesrat Erich Schwärzler ist nun beispielsweise bewiesen, dass im Fall Mellau-Damüls „kein Verstoß gegen EU-Recht“ vorliege. Denn der Petitionsausschuss des EU-Parlaments habe bestätigt, dass die „Genehmigung für die Skierweiterung korrekt“ gewesen sei. Genauer gesagt: „Die Neuerschließungen im Skigebiet Mellau-Damüls ohne vorherige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) waren rechtlich korrekt.

“ Der Landesrat bezieht sich auf ein Schreiben aus Brüssel. Da stehe geschrieben: „Die Nichtdurchführung einer UVP aufgrund der Tatsache, dass das Projekt keine wesentlichen Umweltauswirkungen hat, ist aufgrund der UVP-Richtlinie gerechtfertigt.“ Schwärzler sagt, er sei froh, dass Brüssel dies nach genauer Prüfung durch den Ausschuss, mit Besichtigung der örtlichen Situation und Kontaktaufnahme mit den Projektbeteiligten so entschieden habe.

 

„Nichts ist entschieden“

Das Fazit von Lothar Petter unterscheidet sich da grundlegend. Petter, der zur Sitzung des Ausschusses in Brüssel am 25. Jänner geladen war, sagt zwar auch, dass der „Leiter der Erkundungsmission“ der zuständigen Behörde eine korrekte Verfahrensabwicklung bescheinigt habe. Nur: Wo Schwärzler die Sache nun endgültig für beendet hält, sieht Petter erst den Auftakt zu weiteren Schritten. Der Dornbirner bezieht sich in diesem Fall nochmals auf den Leiter der Erkundungsmission, sprich auf Rainer Wieland, den Vizepräsidenten des EU-Parlaments.

„Zur Überprüfung der Konformität des österreichischen UVP-Gesetzes mit der zugrundeliegenden EU-Richtlinie wird Wieland noch eine Anfrage an die EU-Kommission richten.“ Das Verfahren gehe also weiter. Aber auch Wielands Bestätigung, die Behörde hätte im Rahmen des Gesetzes das Verfahren korrekt abgewickelt, sei im Ausschuss alles andere als unbestritten gewesen. Beispielsweise hätten Eva Lichtenberger, eine Tiroler Abgeordnete der Grünen, oder Angelika Werthmann – eine einstige Mitstreiterin von Hans-Peter Martin – eine komplett andere Meinung vertreten. Wie auch immer: Schwärzlers Aussage, der Fall sei entschieden, stimme so nicht. Petter: „Mit einer endgültigen Entscheidung in diesem Fall, welche durch die EU-Kommission erfolgt, ist voraussichtlich in zwei bis drei Monaten zu rechnen.“

 

Lichtenberger legt nach

Ausschuss-Mitglied Lichtenberger bestätigte Petters Einschätzung gestern auf VN-Nachfrage. Es werde in der Tat die Umsetzung der EU-UVP-Richtlinien in Österreich in Frage gestellt: „In Bayern etwa reitet man bei Projekten ab 1800 Höhenmetern nicht mehr auf Quadratmetern herum – da führt man gleich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch.“ Österreich sei im Gegensatz zu Bayern „sehr großzügig gegenüber Projektbetreibern“. Das habe Mellau-Damüls gezeigt: „Hier kam es zu Zerstückelungsschritten, man hat immer einzeln eingereicht, um unter den Schwellenwerten zu bleiben – und hat so die UVP vermieden.“

Ihre Ansage: „Eine ambitionierte Behörde hätte bei Mellau-Damüls eine rechtlich gedeckte UVP-Prüfung angeordnet.“ Wie geht es nun weiter? Laut Lichtenberger wird die Causa als mündliche Anfrage in die Plenarsitzung des EU-Parlaments getragen; vorstellbar sei, dass am Ende gar die EU-Richtlinie präzisiert werde. Von einer Entscheidung im Fall Mellau-Damüls also kann laut Lichtenberger überhaupt nicht gesprochen werden: „Das ist nicht erledigt. Der Petitionsausschuss kann auch kein Urteil fällen.“

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