Der Uni-Rat der Medizinischen Universität Innsbruck hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die B-GBK eingeschaltet wurde. Mit dem Gutachten kann Hochleitner nun nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz Schadenersatz fordern, auf die Bestellung Lochs hat die Entscheidung aber keinen Einfluss mehr.
Bereits 2008 hatte die B-GBK festgestellt, dass die Londoner Kuratorin Clementine Deliss bei der Rektorswahl an den Akademie der bildenden Künste in Wien im Jahr 2007 diskriminiert worden war. Die Schadenersatzklage hatte Deliss Anfang 2009 dann aber zurückgezogen.
Wissenschaftsministerin Karl forderte im “Standard” angesichts des aktuellen Falls und der anstehenden vielen Rektorswahlen 2011 die Universitätenkonferenz (uniko) auf, ein eigenes “Forum für Genderfragen” einzurichten. Für SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Mautz ist der neuerliche Fall einer Diskriminierung “die Spitze des Eisbergs”. Frauen seien an den Universitäten strukturell benachteiligt. Dass es keine einzige Rektorin an einer öffentlichen Universität gebe, sei ein Armutszeugnis für die Hochschulen, so Mautz.
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