Die Tageszeitung “Kurier” berichtete, die Familie hätte über einen “Pressesprecher” ausrichten lassen, dass das Mädchen “blass ausschaut und abgenommen hat, sie sich aber sehr über den Besuch der Eltern gefreut hat”. Seitens der Behörden hieß es lediglich, dass das Treffen im Sinne der Familienunterstützung begleitet stattgefunden hätte.
Am Mittwoch soll es wieder einen Austausch aller Beteiligten geben und mögliche nächsten Schritte für die kommenden Tage besprochen werden. Max Friedrich, der Vorstand der Universitätsklinik für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters, wollte auf APA-Anfrage keinerlei Statement zum Fall abgeben und verwies auf die ärztliche Schweigepflicht.
Seitens der Exekutive hingegen wies man medial verbreitete Vorwürfe des Vaters zurück, man hätte schon immer auf den 38-jährigen Onkel hingewiesen. Der Mann sei als Auskunftsperson einvernommen worden, er hätte nicht als Verdächtiger gegolten, so ein Polizeisprecher. Befragungen im Umfeld des Mädchens sollen nun Klarheit bringen, wo sich die Jugendliche in den vergangenen eineinhalb Jahren überall aufgehalten hatte. Ob sich Unterschlupfgeber strafbar machen, kann man übrigens nicht grundsätzlich sagen: Unter gewissen Umständen, wenn sie z. B. gewisse Details wissen, kann man sich laut einem Experten mit strafbar machen.
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