Wie wird ein Testament rechtsgültig?

Um den „letzten Willen“ rechtsgültig aufzusetzen, gilt es formelle Rahmenbedingungen zu beachten. Ein Testament hat nur bei Einhaltung bestimmter Formvorschriften Gültigkeit. Mit dem Ziel, insbesondere fremdhändige Testamente fälschungssicherer zu machen, sind im Rahmen der letzten Erbrechtsnovelle 2017 Änderungen in Kraft getreten. Die Verletzung der vorgegebenen Formvorschriften führt zur Ungültigkeit des Testaments.
Formvorschriften des Testaments
Ein Testament kann vom Verstorbenen selbst, von einer anderen Person sowie auch am Computer verfasst worden sein. „Man unterscheidet grundsätzlich zwischen eigenhändigem und fremdhändigem Testament. In beiden Fällen muss das Testament vom Verstorbenen unterschrieben sein. Das fremdhändige Testament muss zudem mit dem handschriftlichen Vermerk des Verstorbenen `Das ist mein letzter Wille´ versehen sein und es wird die Anwesenheit dreier gleichzeitig und ununterbrochen anwesender Zeugen benötigt. Deren Identität muss klar aus der Urkunde hervorgehen“, erklärt Notariatskandidat Mag. Simon Krüse, vom Notariat Dr. Walter Gögele in Dornbirn und ergänzt: „Auch die drei Zeugen müssen das Testament eigenhändig unterschreiben.“
Kostenlose Information und Grundbuchauszug
Im Rahmen der Kampagne „Öffentliches Notariat 2018 – Rechtzeitig vorsorgen“ informieren Vorarlbergs Notare zu Themen wie Testamentserstellung, Erbrecht, Erwachsenenschutzgesetz, Vorsorgevollmacht und Immobilien. Zudem gibt es die Möglichkeit direkt vor Ort einen kostenlosen Grundbuchauszug zu erhalten. Am Samstag, den 6. Oktober, von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Bregenz. Weitere Informationen zu den einzelnen Themen unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

Tag des Notariats
- Kostenlos informieren
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um das Thema „Rechtzeitig vorsorgen“ – z. B. über die Erstellung von Testamenten, das Erwachsenenschutzgesetz, die Vorsorgevollmacht oder Immobilien. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort. - Wann: Samstag, 6. Okt. 2018, 10–12 Uhr
- Wo: Sparkassenplatz, Bregenz
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