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Widersprüchliche Angaben

Die Gutachterin im Vergewaltigungsprozess gegen Ex-Fernsehmoderator Andreas Türck (36) hat auf widersprüchliche Angaben des mutmaßlichen Opfers hingewiesen.

So habe die 29 Jahre alte Bankkauffrau ihre Kopfverletzungen, die sie bei der Vergewaltigung erlitten haben will, in den Vernehmungen unterschiedlich geschildert. Die Zeugenaussage der 29-Jährigen sei „nicht hinreichend konstant“, sagte die psychologische Gutachterin Edda Gräfe am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht.

Gräfe hatte am vergangenen Dienstag erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers geäußert, als sie ihr Gutachten vortrug. Am Donnerstag befragten die Prozessbeteiligten die Psychologin zu ihrer Expertise.

In dem Prozess wird Türck zur Last gelegt, die Frau im August 2002 nach einem Kneipenbesuch auf einer Brücke am Frankfurter Osthafen misshandelt und zum Oralsex gezwungen zu haben.

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