Grund für das Auslieferungsbegehren war eine Anzeige von Martin Kreutner, Leiter des Büros für interne Angelegenheiten (BIA), wegen übler Nachrede. Westenthaler hatte Kreutner im Vorjahr unterstellt, Polizeiakten und andere geheime Informationen an den “Falter”-Journalisten Florian Klenk weitergegeben zu haben, diese Aussagen wurden in weiterer Folge in einer OTS-Aussendung der Partei vom 24. April 2008 mit dem Titel “Westenthaler: Schluss mit der Polizistenhatz!” verbreitet, um diese ging es in der Anzeige.
In der (mittlerweile vom BZÖ zurückgezogenen) Aussendung behauptete Westenthaler unter anderem, Kreutner habe “zum wiederholten Male” von einem “Polizeiakt bis hin zu einem Obduktionsbericht” Akten und Informationen an Klenk weitergegeben. Kreutner erstattete daraufhin im Mai 2008 Anzeige gegen Westenthaler. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst eingestellt, das Oberlandesgericht Wien ordnete im vergangenen Herbst jedoch die Fortführung des Verfahrens an. Weil Westenthaler allerdings als Abgeordneter Immunität genießt, musste nun das Parlament über die Auslieferung entscheiden.
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