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Westenthaler-Prozess muss wiederholt werden

Pech für Westentaler: OGH hob erstinstanzliche Entscheidung auf
Pech für Westentaler: OGH hob erstinstanzliche Entscheidung auf
Zurück an den Start heißt es im Betrugs- und Untreueverfahren gegen Peter Westenthaler. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den vor einem Jahr ergangenen Freispruch für den früheren FPÖ- und BZÖ-Politiker für null und nichtig erklärt. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in sämtlichen Anklagepunkten aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung angeordnet.


Der OGH-Senat (Vorsitz: Hans-Valentin Schroll) gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil. In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine parteieigene Agentur des BZÖ sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte.

Westenthaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff, die damals an der Spitze der Fußball-Bundesliga standen, sollen mit der Million allerdings einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden. Für die Anklagebehörde wurde damit die Subvention zweckentfremdet, was sie als Förderungsmissbrauch qualifizierte.

Nach Ansicht des OGH wurden die Freisprüche für Westenthaler und Kornhoff vom schweren Betrug vom Erstgericht mangelhaft begründet. Die Förder-Million sei ausschließlich dem Nachwuchs zugedacht gewesen. Dass das Geld nicht direkt in diesem Topf landete, war laut OGH insofern nicht in Ordnung, als die Bundesliga “nicht bloß ein Durchlaufposten” sei, sondern “eigenständige Vermögensinteressen” habe, wie der Senatsvorsitzende erläuterte. Dass es – wäre dieser Topf nicht gedeckt gewesen – eine “Nachschusspflicht” der Bundesliga-Vereine gab, wovon das Erstgericht ausgegangen war, sei “eine bloße Behauptung”, sagte Schroll.

In Bezug auf die Zahlung der 300.000 Euro in Richtung des BZÖ hielt der Freispruch für Westenthaler von der Untreue als Beteiligter nicht, weil sich der ehemalige BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher laut OGH zu Unrecht seiner Zeugenaussage entschlagen hatte. Eccher hatte in der Verhandlung keine Fragen beantwortet, um sich nicht selbst zu belasten. Dem OGH zufolge kam ihm allerdings kein pauschales Entschlagungsrecht zu, das Erstgericht hätte jedenfalls seine bis dahin schriftlich vorliegenden Aussagen heranziehen und die Protokolle verlesen müssen. Dass dies unterblieb, “wirkt sich ganz offensichtlich zum Nachteil der Anklage aus”, stellte Schroll fest. Das muss nun im neu durchzuführenden Prozess nachgeholt werden.

Auch die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich der Abschöpfung der 300.000 Euro, die laut Anklage über die Agentur Orange dem BZÖ zuflossen, hielt der höchstrichterlichen Prüfung nicht stand. Wie der OGH feststellte, wäre dabei nach dem Netto-Prinzip vorzugehen gewesen. In diesem Punkt entschied der OGH gleich in der Sache selbst und trug dem BZÖ nach Abzug der Umsatzsteuer die Rückzahlung von 250.000 Euro auf, “unabhängig davon, ob die Steuer entrichtet worden ist oder nicht”, wie der Senatsvorsitzende bemerkte.

Peter Westenthaler, der sich im Justizpalast noch wortreich für sich und seinen Ex-Bundesliga-Vorstandskollegen Kornhoff ins Zeug gelegt hatte (“Der Freispruch war eine logische Konsequenz. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen”), reagierte auf den Umstand, dass er sich neuerlich einem Schöffenverfahren stellen muss, nicht unbedingt überrascht, aber zumindest mit einem Anflug von Verbitterung. “Das Verfahren geht jetzt ins siebente Jahr”, bemerkte er gegenüber Journalisten. Das sei “eine weitere Belastung” und mit “persönlichem und wirtschaftlichem Druck” verbunden.

Die Bundesliga hielt in einer Aussendung fest, man werde “weiterhin uneingeschränkt zur Aufklärung dieser Causa beitragen”. Man habe “stets vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden kooperiert und sämtliche angeforderten Unterlagen für eine lückenlose Aufklärung herausgegeben”.

Die Rückzahlung von 250.000 Euro an die Österreichischen Lotterien ist für das BZÖ laut Bündniskoordinator Wilhelm Korak “kein Problem”. Das Geld sei ja beschlagnahmt worden und liege auf einem Treuhandkonto.”Das BZÖ geht deswegen nicht in Konkurs”, so der Kärntner Landtagsabgeordnete Korak gegenüber der APA. Zunächst müsse man aber das Urteil bekommen und es mit den Rechtsanwälten besprechen.

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