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Wesentliche Änderungen der Sanierungsförderung

Die seit 1. Jänner 2011 geltenden neuen Wohnbauförderungs-Richtlinien des Landes bringen bei Sanierungen wesentliche Änderungen.

Änderung in der Wohnhaussanierung

Die Jahre 2009 und 2010 galten als Schwerpunktjahre für die Sanierungsförderung und wurden entsprechend interessant gestaltet. Während dieser beiden Jahre gewährte Sanierungsdarlehen waren über die gesamte Laufzeit zinsfrei. „Zinsfrei sind ab 1.1.2011 nur noch Sanierungsdarlehen in den höchsten Förderstufen“, informiert Markus Maier, Leiter der Immobilienmakler bei Hypo Immobilien. Eine Änderung gibt es auch bei der Sanierungsberatung. Zukünftig werden Eigenheime und kleine Wohnanlagen mit einem Einmalzuschuss von 800 Euro gefördert und Mehrgeschossbauten mit 25 Einheiten mit 2.000 Euro. Einzelne Wohnungen erhalten keine Förderung. Neu ist, dass der Einmalzuschuss erst im Nachhinein ausbezahlt wird. „Bisher erhielt man für die Sanierungsberatung einen Zuschuss ohne tatsächlich gesetzte Sanierungsmaßnahmen. Ab 1.1.2011 ist das nicht mehr möglich“, weiß Markus Maier. Begleitet ein Sanierungsberater bis zum Schluss die Sanierungsarbeiten, so erhöht sich die Sanierungsberatungsförderung um 400,– Euro.

Generell gekürzt wurde in allen Förderstufen. Die Förderhöhe ist wie bisher abhängig von der Höhe der anerkannten Sanierungskosten und besteht in einem Darlehen oder einem einmaligen Zuschuss.

Vereinfachung

Die auch für Experten komplexe Wohnbauförderung wurde in einigen Punkten etwas vereinfacht. So gilt für alle fünf Förderstufen seit 1. Jänner eine einheitliche Einkommensobergrenze des Haushaltseinkommens von 5.000 Euro netto pro Monat. Auch in der Abwicklung gibt es Erleichterungen. „So ist in der Ökostufe eins kein Gebäudeausweis mehr notwendig. Lediglich der in dieser Förderstufe festgelegte Heizwärmebedarf ist durch den Energieausweis zu belegen. Hierfür muss der Energieausweis sowohl vor Sanierung als auch nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erstellt werden“, erklärt Markus Maier.

Interessant für Käufer eines Altbaus

Auch für Käufer eines Objektes, das mindestens 20 Jahre alt ist, gibt es die Förderung. Wer spätestens zwei Jahre nach dem Kauf sein Eigenheim umfassend energetisch saniert und noch Rückzahlungen zur Kaufpreisfinanzierung leistet, kann zu den anerkannten Sanierungskosten zusätzlich den Kaufpreis berücksichtigen.

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