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Wer haftet, wenn ein Kind aus dem Sessellift stürzt?

Grundsätzlich haftet der Liftbetreiber, solang sich niemand fahrlässig verhält.
Grundsätzlich haftet der Liftbetreiber, solang sich niemand fahrlässig verhält. ©VOL.AT/Rauch/Stiplovsek
In den Weihnachtsferien stürzte ein Kind in Tirol aus einem Skilift in die Tiefe und verletzte sich schwer. Gerade Skischüler fahren oft mit fremden Erwachsenen mit. Wir fragten Rechtsanwalt Clemens Pichler, wer bei einem solchen Unfall die Verantwortung trägt.

Stürze aus Skiliften sind vergleichsweise selten, 1992 bis 2002 kamen in Österreich auf 37 Millionen beförderte Personen durchschnittlich ein Absturz – davon waren jedoch 21 Prozent Kinder unter acht Jahren. Diese Zahlen präsentierte Jörg Schröttner vom bmvit 2002 bei einer internationalen Tagung der Seilbahner zum Thema der Risiken vom Transport von Kindern in Seilbahnen (Paper hier frei verfügbar).

Zwei Unfälle in Weihnachtsferien

Allein in den vergangenen Wochen kam es zu zwei solchen Unglücken: Am 29.12. stürzte in Sachsen ein sechsjähriges Kind neun Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Am Stefanitag fiel eine neunjährige Deutsche in Tirol zehn Meter tief. Beim Einstieg verlor sie einen Skistock, der von der begleitenden Skilehrerin augenommen wurde. Das Kind konnte deswegen jedoch nicht korrekt Platz nehmen und rutschte vom Sitz. Die Skilehrerin bekam das Kind zum Halten, sie verließen jedoch nach zwei Minuten Fahrt die Kräfte und das Kind fiel auf die Piste.

Rechtsanwalt: Frage der Fahrlässigkeit

Gerade mit der Skischule sind viele junge Kinder auf den heimischen Skipisten unterwegs. Gelegentlich sprechen Skischullehrer an den Talstationen der Seilbahnen andere Fahrgäste an, ob diese Skischüler bei sich nach oben mitfahren lassen. Wir fragten Rechtsanwalt Clemens Pichler, wer in solchen Fällen haftet, wenn dem Kind etwas passiert (siehe Videointerview oben). Entscheidend sei hierbei, ob sich verantwortliche Personen oder erwachsene Mitfahrende fahrlässig verhalten.

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