AA

Wer für Unwetterschäden am Fahrzeug aufkommt

Zahlreiche Pkw sind durch die heftigen Sommergewitter am Dienstag in Mitleidenschaft gezogen worden. Für deren Besitzer stellt sich nun die Frage, ob die Schäden durch die Versicherung gedeckt sind oder sie selbst das Geldbörserl zücken müssen.

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner kennt die Antwort: Die Kaskoversicherung zahlt, doch je nach vertraglicher Vereinbarung ist ein Selbstbehalt möglich.

Die Versicherung kann aber die Leistung ganz verweigern, wenn das Auto bewusst an einer Gefahrenstelle abgestellt wurde, etwa wo sich bereits große Wassermengen angesammelt haben. Dies kann als “grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles” eingestuft werden, so die Juristin. Dann könnte der Besitzer trotz Versicherungsschutzes leer ausgehen.

Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder dem Schrottplatz gedeckt. “Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, bei dem aber noch der Verkaufserlös des Wracks abgezogen wird”, sagte Pronebner.

Nach dem Abklingen des Unwetters und vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges empfiehlt der ÖAMTC, etwaige Schäden zu dokumentieren und sofort der Versicherung zu melden. Wenn ein Auto vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde, sollte es niemals selber gestartet werden. “Startet man trotzdem und wird dadurch der Motor zerstört, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern”, erläuterte die Juristin.

Bei einem Wasserschaden müssen unbedingt Profis mit dem Abschleppen und der Reparatur betraut werden. Der Grund: Wenn durch den Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen, was sich oft erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher empfiehlt es sich, dies auf jeden Fall überprüfen zu lassen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft
  • Wer für Unwetterschäden am Fahrzeug aufkommt