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Wenn Rechtsanwälte irren

Außenrenovierungsarbeiten stehen bei der Pfarrkirche St. Jakob an.
Außenrenovierungsarbeiten stehen bei der Pfarrkirche St. Jakob an.
Gemeinde Bludesch muss an die Immofinanz in Wien Gebühren zurückzahlen.

Zum Zeitpunkt als der einstige Textiler „Degerdon“ seinen Standort in Bludesch-Gais aufgeben und nach Hohenems übersiedeln wollte, zogen Gemeinde und Land gemeinsam die „Notbremse“ und haben der Geschäftsführung einen Gebührennachlass in Höhe von 50 Prozent zugesichert. Dafür verpflichtete sich Degerdon, mindestens weitere zehn Jahre am Standort Gais den Betrieb aufrecht zu erhalten oder zumindest den Jahresobolus einer Gebührenvorschreibung zu leisten. Degerdon verkaufte kurze Zeit danach an die Immofinanz in Wien und leaste die Anlagen. Nach der Degerdon-Insolvenz waren sich die Rechtsanwälte in der Landesregierung einig: eine Vorschreibung der Gemeinde Bludesch in Höhe von 99.926 Euro an die Immofinanz ist völlig vertragskonform. Die Immofinanz bezahlte, legte allerdings gleich Berufung ein und durchlief alle Rechtsinstanzen bis zum Verfassungsgerichtshof. Dieser sieht die Forderung der Gemeinde zu Unrecht und verurteilt diese zur Rückzahlung samt Zinsen. So kommen zu den 99.926 Euro noch 23.083 Euro an Zinsen dazu, die die Gemeinde nunmehr an die Immofinanz refundieren musste. Seitens des Landes wurden der Gemeinde 60.000 Euro an besonderen Bedarfszuweisungen als „Wiedergutmachung“ zugesprochen.

Kirchenrenovierung

Für die beabsichtigte Pfarrkirchenrenovierung „St. Jakob” beschließt die Gemeindevertretung auf Antrag von Bürgermeister Erich Walter mehrheitlich eine Kostenbeteiligung von maximal 20 Prozent der Gesamtkosten bei einer Deckelung von 500.000 Euro. Mit 20:1 Stimmen wird beim Land eine Änderung der Landesgrünzone im Bereich der Autobahnauffahrt zur Ansiedlung eines Erdbewegungsunternehmens beantragt. Bis zu 25 neue Arbeitsplätze könnten dadurch geschaffen werden.

Quelle: Harald Hronek

Bludesch

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