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Wenn der Bus vorbeifährt: Wer zahlt die Taxirechnung?

Muss das Busunternehmen im Zweifelsfall die Taxirechnung übernehmen?
Muss das Busunternehmen im Zweifelsfall die Taxirechnung übernehmen? ©Symbolbild: Hartinger, Canva Pro
Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
Muss das Busunternehmen die Taxirechnung bezahlen, wenn der Buslenker an der Haltestelle nicht stehenbleibt? VOL.AT hat nachgefragt.

Viele Vorarlberger sind täglich mit Bus und Bahn unterwegs. Auch auf dem Weg zur Arbeit und zu wichtigen Terminen werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt. Wer übernimmt die Taxikosten, wenn der Bus einfach an der Haltestelle vorbeifährt?

Was tun, wenn der Bus nicht stehen bleibt und der nächste zu spät kommt? ©Symbolbild: Hartinger

Wenn der Bus nicht stehen bleibt

Diese Frage brachte kürzlich ein Beitrag in sozialen Medien auf. Konkret ging es in dem Posting darum, was man tun solle, wenn man an der Haltestelle auf den Bus warte, dieser aber einfach vorbeifahre und der Bus erst eine Stunde später komme. "Kann ich dann einfach mit dem Taxi fahren und dem VVV die Rechnung schicken?", fragte ein Vorarlberger die Netz-Community. Auf den Beitrag hin meldeten sich gleich mehrere Vorarlberger bei ihm, denen Ähnliches passiert war. So berichtet etwa eine Frau, sie habe mit einer Kindergartengruppe auf den Bus gewartet und dieser sei trotz Anmeldung der Gruppe einfach vorbeigefahren.

Zahlt das Busunternehmen das Taxi? ©Symbolbild: APA

Beförderungspflicht gilt

Eine Nachfrage von VOL.AT bei der Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer Vorarlberg zeigt: Busunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an Haltestellen wartende Personen zu befördern. "Wir kümmern uns um alle Anliegen unserer Fahrgäste", erklärt Daniel Amann von der Kommunikation des Verkehrsverbund Vorarlberg, gegenüber VOL.AT. Wer so etwas erlebe, könne sich melden. Dazu könne man persönlich bei der Servicestelle vorbeikommen, anrufen oder einfach das Online-Kontaktformular mit allen relevanten Daten ausfüllen. Wichtig ist auch, um welchen Tag, welche Uhrzeit und welche Buslinie es sich handelt. So kann der Fall zur Überprüfung der jeweiligen Stelle – in so einem Fall dem zuständigen Gemeindeverband – zugewiesen werden.

Viele Vorarlberger sind täglich mit dem Bus unterwegs. ©Symbolbild: VOL.AT/Mayer

Fahrzeugdaten und Gespräch mit Busfahrer

"Hier wird der Fall im Detail geprüft und auch mit dem Busbetreiber rückgesprochen", verdeutlicht Amann auf VOL.AT-Anfrage. "Schon die Fahrzeugdaten aus dem Bordrechner können wichtige Rückschlüsse liefern, z.B. ob der Bus an der Haltestelle stehen geblieben ist." Wenn der Bus tatsächlich nicht stehen geblieben sei, werde mit dem Buslenker geredet. So wird abgeklärt, wie die Situation vor Ort war. "Vielleicht ist jemand erst später zur Bushaltestelle hingelaufen und er hat ihn erst im Rückspiegel gesehen", meint Amann. Es könne auch vorkommen, dass für den Busfahrer nicht klar ersichtlich sei, ob jemand bei der Haltestelle stehe oder beispielsweise nur bei der Ampel warte. "Wir empfehlen unseren Fahrgästen auch, sich für unsere Buslenkerinnen klar ersichtlich an der Haltestelle zu platzieren und so den Wunsch mitzufahren zu signalisieren", betont er. "So können etwaige Missverständnisse bereits im Vorfeld verhindert werden."

Man solle sich gut sichtbar für den Buslenker an der Haltestelle hinstellen, so Amann. ©Symbolbild: Steurer

Wird die Rechnung übernommen?

"Wenn es tatsächlich ein Fehlverhalten war oder eine Fehlentscheidung oder -einschätzung, gibt es den individuellen Härtefall", gibt der Sprecher des VVV zu verstehen. Hier sei es auch schon vorgekommen, dass die Taxirechnung komplett übernommen wurde, so Daniel Amann im VOL.AT-Gespräch. Eine generelle Regelung zur finanziellen Ersatzleistung gibt es laut ihm allerdings nicht. "Die Entscheidung, ob beispielsweise eine Taxirechnung übernommen wird, obliegt dem Gemeindeverband", betont er. Auch, ob alles oder nur ein Teil übernommen werde.

"Es ist natürlich nichts ärgerlicher"

Für den Verkehrsverbund Vorarlberg ist verständlich, wie unangenehm so eine Situation für Fahrgäste ist. Insbesondere, wenn sie auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, um von A nach B zu kommen. "Es ist natürlich nichts ärgerlicher, als wenn etwas nicht funktioniert, wie es sollte", gibt Daniel Amann zu verstehen. "Deshalb gibt es auch die Möglichkeit, solche Sachen zu melden, damit wir es uns anschauen können." Sollte ein Busfahrer bewusst nicht stehenbleiben, wird gehandelt: "Wenn etwas mehrfach ist, ist es auch eine personelle Entscheidung des Verkehrsunternehmers, wie er damit umgeht", gibt Amann zu verstehen.

(VOL.AT)

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