Vor der Präsentation der Steuerreform am Dienstag sickern immer weitere Details durch. Neben der Lohn- und Einkommensteuer sollen auch die Unternehmenssteuern sinken. Dem Vernehmen nach ist nun eine Reduktion in zwei Schritten auf 21 Prozent geplant. Ebenfalls in zwei Etappen geplant: die Grenze für die Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro steigen.
Was die Steuerreform konkret bringen soll, will die Regierung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) abwärts am Dienstagvormittag enthüllen. Bereits bekannt ist, dass die unteren drei Stufen der Lohn- und Einkommensteuer 2021 sinken sollen (von 25, 32 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40). Zuvor gibt es 2020 eine Entlastung für Kleinverdiener bei den Sozialversicherungsbeiträgen sowie für Kleinunternehmer durch großzügigere Pauschalierungen.
Körperschaftsteuer soll sinken
Dem Vernehmen nach sind auch Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern geplant sowie (in zwei Schritten) eine Ausweitung der Grenze für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 1.000 Euro.
Für größere Betriebe soll die Körperschaftsteuer (KöSt) auf Unternehmensgewinne sinken. Wobei sich die Regierung vom Plan eines nach Höhe des Gewinns gestaffelten Steuersatzes nach Protesten der Industrie wieder verabschiedet hat. Dem Vernehmen nach soll der Steuersatz stattdessen für alle sinken, dafür aber in zwei Schritten von 25 auf 23 und dann 21 Prozent. Außerdem geplant: die Möglichkeit für Unternehmen, bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerfrei an Mitarbeiter auszuschütten (maximal 3.000 Euro pro Person und Jahr).
Steuerreform soll 6,5 Milliarden Euro kosten
Im Wahljahr 2022 soll die Steuerreform 6,5 Mrd. Euro kosten, also um zwei Mrd. Euro mehr als ursprünglich angekündigt. Finanzieren wollen ÖVP und FPÖ die Reform nach den bisherigen Plänen weitgehend ohne neue Steuern: 2,2 Mrd. Euro hat die Regierung im Finanzrahmen bereits für die Steuerreform eingeplant, auch der für 2022 eigentlich vorgesehene Budgetüberschuss fällt nun der Entlastung zum Opfer (stattdessen wird ein Nulldefizit angepeilt). Der Rest auf die 6,5 Mrd. Euro soll durch zusätzliche Einsparungen hereinkommen. Im EU-Stabilitätsprogramm ist die Rede davon, dass die Ausgaben quer über alle Ressorts um ein Prozent sinken sollen. Außerdem hat die Koalition am Wochenende angekündigt, bei den Budgetverhandlungen im Sommer eine weitere Mrd. Euro einsparen zu wollen.
Die einzigen bisher bekannten Steuererhöhungen sind 200 Mio. Euro, die durch eine Online-Werbeabgabe sowie durch das Schließen von Steuerlücken bei der Einfuhrumsatzsteuer hereinkommen sollen (“Digitalsteuer”).
Regierung will Mitarbeitererfolgsbeteiligung steuerlich begünstigen
Die türkis-blaue Koalition plant im Zuge der Steuerreform, Mitarbeitererfolgsbeteiligungen steuerlich zu begünstigen. Laut einem der APA vorliegenden Regierungspapier soll eine Begünstigung in Höhe von maximal zehn Prozent des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer eingeführt werden.
Dadurch sollen Mitarbeiter künftig bis zu 3.000 Euro pro Jahr vom Unternehmensgewinn profitieren können. Derzeit erhielten sie bei der Beteiligung am Unternehmensgewinn keine abgabenrechtliche Begünstigung. Durch diese Maßnahme sollen die Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmern noch besser in Einklang gebracht werden, hieß es.
Mitarbeiter und ihre Arbeit seien der größte Erfolgsfaktor eines Unternehmens, erklärte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der APA: “Darum wollen wir bessere Rahmenbedingungen schaffen, damit sie direkt vom Gewinn des Unternehmens profitieren können.”
(APA/red)
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