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Weniger Bürokratie für kleine Unternehmen

Genehmigungsfreistellungsverordnung in Kraft soll KMU von Bürokratie entlasten.

Die sogenannte Genehmigungsfreistellungsverordnung trat Mitte April in Kraft. „Dadurch verringert sich der bürokratische Aufwand für Tausende Klein- und Kleinstbetriebe, weil die bisher notwendigen Anlagengenehmigungen entfallen. Denn die Betriebe sollen wieder einfacher wirtschaften können und mehr Freiheit für ihr eigentliches Geschäft haben“, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. „Wirtschaft und Behörden ersparen sich aufgrund der Verordnung zahlreiche gewerberechtliche Bagatellverfahren, der Kostenvorteil liegt bei rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Langfristig profitieren bis zu 90.000 Unternehmen von weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit“, betont Mitterlehner.

Tausende Verfahren entfallen
Pro Jahr entfallen künftig rund 2800 gewerberechtliche Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren, verspricht der Wirtschaftsminister. Das entspricht rund 20 Prozent aller jährlich durchgeführten Verfahren in diesem Bereich. Die Ersparnisse ergeben sich aus den Vorbereitungs- und Folgekosten, die ein Unternehmer für ein Verfahren aufzuwenden hat, sowie durch weniger Personal- und Verwaltungsaufwand auf Behördenseite. Zum Beispiel erspart sich ein Friseur, der einen neuen Betrieb eröffnen möchte, durchschnittliche Kosten für ein Genehmigungsverfahren in Höhe von rund 2300 Euro. Bei einem Malerbetrieb sind es im Schnitt 2400 Euro, bei einem Installateurbetrieb 2700 Euro und bei einem Floristen 2100 Euro.

Entlastung für Gründer
Die Verordnung beendet die länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden und schafft durch den klar definierten Entfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Betriebstypen mehr Rechtssicherheit. Gewerbebehörden können damit die für komplexere Betriebsanlagenverfahren notwendigen Ressourcen umschichten. Auch die Verwaltungsabläufe beschleunigen sich. Insgesamt werden daher bis zu 90.000 bestehende Unternehmen von der neuen Verordnung profitieren: Einerseits müssen 20.000 kleinere Unternehmen, die bereits über eine Genehmigung verfügen, bei Änderungen an ihrer Betriebsanlage kein gewerberechtliches Verfahren mehr führen. Andererseits besteht für rund 70.000 Betriebe künftig die Rechtssicherheit, dass bei ihnen kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren mehr erforderlich ist, weil österreichweit die gleiche Regelung gilt.

„Konkretes Problem“
„Mit dieser Verordnung lösen wir ein konkretes Problem vieler Wirtschaftstreibender, das sie im Vorjahr über unsere Entbürokratisierungsplattform angemeldet haben. Die weiteren bisher umgesetzten Schritte umfassen zum Beispiel die Streichung von Beauftragten, das neue elektronische Gewerbeinformationssystem GISA, weniger Meldepflichten und Entlastungen bei den Arbeitszeit- und Pausenaufzeichnungen“, so Mitterlehner. „Weitere Schritte müssen folgen. Daher wird der Bürokratieabbau weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt sein“, bekräftigt Mitterlehner das Engagement seines Ministeriums für ein Anliegen, das zwar die gesamte Wirtschaft betrifft, aber besonders den kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, vom Gewerbe bis zum Tourismus, welchen die personellen Ressourcen fehlen, weh tut.

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