Mit dem Geld sollte die Ausbildung von Flugzeugabfertigern, Sicherheitskräften und Flugzeugmechanikern am neuen Luftfrachtdrehkreuz von DHL auf dem Flughafen Leipzig/Halle gefördert werden.Die EU-Kommission kam nach rund einjähriger Prüfung zu dem Schluss, dass ein Großteil der Ausbildungsmaßnahmen auch ohne staatliche Unterstützung erfolgt wäre. Förderfähig seien nur Ausbildungsprojekte, die über das gesetzlich vorgeschriebene und für den Flughafenbetrieb notwendige Maß hinausgingen, erklärte die oberste europäische Wettbewerbsbehörde. Deshalb sei nur eine Beihilfe im Umfang von 1,6 Millionen Euro zulässig.
Ein Post-Sprecher erklärte, es sei noch kein Geld geflossen. Deshalb müsse der Konzern auch nichts zurückzahlen. Die Post AG sei erfreut, dass 1,6 Millionen Euro an Beihilfen genehmigt seien, halte aber auch den Restbetrag für mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Sie prüfe nun das weitere Vorgehen.
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