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Wende im FC Tirol Prozess

Eine Wende hat es am Dienstag im Prozess um die Millionenpleite des FC Tirol gegeben. Der Prozess muss in wesentlichen Teilen neu aufgerollt werden, Die strafrechtliche Aufarbeitung geht also in die nächste Runde.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Schuldsprüche für Ex-Manager Robert Hochstaffl und die beiden ehemaligen Präsidenten Martin Kerscher und Othmar Bruckmüller teilweise aufgehoben. Die Höchstrichter orteten im Urteil des Landesgerichts Innsbruck, mit dem die einstigen Bosse des Klubs im Jänner 2005 wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig gesprochen wurden, einige Feststellungsmängel.

Nach sechs Verhandlungstagen hatte das Erstgericht damals festgehalten, die Zahlungsunfähigkeit des Vereins, der zwischen 2000 und 2002 drei Mal in Folge Fußball-Meister geworden war, sei schon ab Mitte 2001 erkennbar gewesen. Dennoch hätten die Verantwortlichen weiter gewirtschaftet. Hochstaffl wurde dafür zu einem Jahr, die Ex-Präsidenten zu jeweils neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Verteidiger legten dagegen Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung gegen die ihrer Ansicht nach zu milden Strafen an.

Der Berufungssenat bestätigte nun das Urteil hinsichtlich der grundsätzlich getroffenen Feststellungen zur Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit. Aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurück verwiesen wurden demgegenüber Teile der Entscheidung, in denen sich das Erstgericht mit dem Verharren in der Zahlungsunfähigkeit und dem Weiterführen des Vereins auseinander gesetzt hatte.

“In diesem Bereich mussten zwei Fakten aufgehoben werden, bei denen auf objektive Tatbestandsmerkmale nicht ausführlich bzw. hinreichend genug eingegangen wurde”, erläuterte OGH-Pressesprecher Robert Schindler. Konkret vermisste das Höchstgericht Ausführungen darüber, “ob bei rechtzeitiger Reduktion des Spielerreservoirs mit kaufmännischen Mitteln die Insolvenz verhindert hätte werden können”, wie Schindler erklärte.

Das Landesgericht Innsbruck hätte sich demnach eingehender mit der Frage auseinander setzen müssen, ob es den Verantwortlichen rechtlich überhaupt möglich gewesen wäre, bestehende Spielerverträge einfach zu kündigen und so die hohen Personalkosten – der FC Tirol unterhielt zuletzt einen zum Teil fürstlich entlohnten 28 Mann-Kader – zu senken. Weiters rügte der OGH, dass im schriftlichen Urteil von einem Befriedigungsausfall der Gläubiger jenseits der 800.000 Euro-Grenze ausgegangen, dies aber nicht ausreichend untermauert wurde.

Der OGH hielt allerdings fest, dass nicht nur Manager Hochstaffl, sondern auch die beiden Präsidenten für das Schicksal des Fußballklubs verantwortlich waren. Kerscher und Bruckmüller hatten im Verlauf des Verfahrens immer wieder darauf hingewiesen, sie wären nur ehrenamtliche Präsidenten gewesen, während Hochstaffl die Geschäfte geführt und sich um das Finanzielle gekümmert habe.

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