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Der Corona-Fahrplan für die Schulen

Infektionsgeschehen an den Schulen wird beobachtet, so Bildungsminister Faßmann.
Infektionsgeschehen an den Schulen wird beobachtet, so Bildungsminister Faßmann. ©APA
Am Montag erläuterte Bildungsminister Heinz Faßmann das weitere Vorgehen an Österreichs Schulen im Lockdown - Neu ist: Die Schulleitung kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen.
Grünes Licht für den Lockdown

Das Bildungsministerium hat am Sonntag in einem Schreiben an die Schulen und per Live-Pressekonferenz über die weitere Vorgangsweise nach Verhängung des Lockdowns durch die Bundesregierung ab Dienstag informiert.

Schutzmaßnahmen an Schulen

An den AHS-Oberstufen, BMHS und Berufsschulen wird ab Dienstag, 3. November, bis vorerst 30. November im Distance Learning unterrichtet. Dabei soll der jeweilige Stundenplan digital über die jeweiligen Lernplattformen abgewickelt werden und damit eine schulische Struktur zeitliche Ordnung vermitteln, heißt es in dem Informationsschreiben.

An den AHS-Oberstufen sowie den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) soll auch bei Distance Learning der jeweilige Stundenplan als "Organisationsraster" erhalten bleiben. "Mit Maß und Ziel" soll auch neuer Stoff vermittelt werden.

"Übergangstag" nach den Herbstferien

Der erste Schultag nach den Herbstferien sei ein "Übergangstag". Das Ministerium empfiehlt, dass am 3. November alle Oberstufenschüler mit Mund-Nasen-Schutz in die Klassenvorstands-Stunde kommen. Wenn es eine solche nicht gibt, sollte sie eingerichtet werden. Schüler, die nicht kommen, gelten als entschuldigt. In dieser Stunde soll es Infos über die Gestaltung des Distance Learning und der Kommunikation geben. Dies sei "nicht nur organisatorisch, sondern auch psychologisch für alle wichtig".

"Eindeutig" ist aus Sicht des Ministeriums angesichts der Kürze des bisher zurückliegenden Schuljahres die Antwort auf die Frage "Wiederholung oder auch neuer Stoff?": "Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln, aber natürlich mit Maß und Ziel." Die Lehrer könnten dabei die Dosis am besten beurteilen.

Weil die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ein "schwieriges Unterfangen" sei, soll bei Bedarf ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden, in dem Rückfragen gestellt oder Einheiten nochmals wiederholt werden. Dies sei etwa der Fall, "wenn das Risiko besteht, Schüler/innen zuverlieren". Ein solcher Gruppenunterricht sollte je Gegenstand nicht öfters als einmal in der Woche stattfinden und die Gruppen dabei maximal neun Schüler umfassen.

Temporäre Präsenz für Schularbeiten möglich

Temporär könnten auch größere Gruppen an der Schule sein, etwa für die Abhaltung einer Schularbeit. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 25 Prozent der Schüler der Sekundarstufe II zu diesem Zeitpunkt am Standort sein. Zudem muss dann ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten und von der Schulleitung eine generelle Maskenpflicht für diesen Zeitraum verordnet werden.

An BMHS können auch Werkstätten in Kleingruppen genutzt werden. Auch der fachpraktische Unterricht, der im Distance Learning nur schwer durchzuführen ist, könne weiter stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.

Bei jenen Berufsschul-Lehrgängen, bei denen aufgrund der Lehrgangseinteilung im November ein Großteil der Ausbildung stattfindet, ist der allgemeinbildende Unterricht auf Distance Learning umzustellen, die berufsfachliche Ausbildung nach Möglichkeit zu verschieben. Sollte das nicht möglich sein, ist diese ausgedünnt (maximal ein Viertel der Normalschülerzahl) am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen. Wo es Internatsbetrieb gibt, sollte dieser möglichst rasch zurückgefahren und die damit verbundenen Lehrgänge zeitnah beendet werden.

An Pflichtschulen wird Präsenzbetrieb fortgesetzt

An den Pflichtschulen, also in der Volksschule, den Mittelschulen und AHS-Unterstufen sowie an den Polytechnischen Schulen, wird der Schulbetrieb im Präsenzbetrieb fortgesetzt. Es müssen aber zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.

So finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule, usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur seien weiterhin erlaubt. An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden, beispielsweise für Workshops oder Lesepaten. Ausgenommen davon sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie etwa Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Lehrerkonferenzen dürfen ausschließlich online stattfinden. Den Pädagogen werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Diese Masken mit höherem Schutz können auf freiwilliger Basis im Unterricht getragen werden.

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann angeordnet werden

Die Schulleitung kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen - für einzelne Schulstufen, oder auch einzelne Klassen. Dies könne auch zeitlich flexibel und der Situation am Standort jederzeit angepasst werden.

Sollte es die Situation erforderlich machen, kann auch an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance Learning angeordnet werden. Das sei aber nur dann der Fall, "wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre". Für die Anordnung von Distance Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des Bildungsministeriums erforderlich. In diesen Fällen muss ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung aufrechterhalten werden.

Das sagte Faßmann vorab

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) betonte in einer Stellungnahme gegenüber der APA die wichtige Rolle der Schulen für die Kinder und Jugendlichen, diese würden Struktur geben und seien deshalb für die Bewältigung der Krise so wichtig. Außerdem sieht er viele Belege dafür, dass die Schulen keine Treiber der Infektion seien.

"Eine Rückkehr in den Normalbetrieb ohne Berücksichtigung der Infektionslage kann es trotzdem nicht geben", so Faßmann, der gleichzeitig betonte, dass es allen Beteiligten weiterhin ein Anliegen sei, die Schulen so lange wie möglich offen zu halten und eine Balance zwischen dem Recht auf Bildung und der Bekämpfung der Pandemie zu finden.

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