Dieses in der Schweriner Außenstelle der Behörde gefundene Dokument sei an einen inoffiziellen Mitarbeiter gerichtet und stamme aus den 70er Jahren, sagte Behördenleiter Thomas Auerbach am Freitag in Görslow bei Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern). In dem Dokument stehe der Satz: Bei Notwendigkeit ist von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Unterschrieben sei es vom Empfänger des Befehls. Gleichlautende Befehle seien vermutlich auch an weitere Stasi-Mitarbeiter gegangen, sagte Auerbach.
Zuletzt hatten ähnliche, in Chemnitz und Magdeburg entdeckte Dokumente für Wirbel gesorgt. Nach den Funden hatte die Schweriner Behörde zielgerichtet in den eigenen Unterlagen recherchiert.
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