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Weitere Anklage gegen Elsner

Österreich - Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner eine weitere Anklage eingebracht. Das bestätigte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Gegenstand der Anklageschrift, die Elsners Verteidiger Wolfgang Schubert bereits zugestellt wurde, ist das „Geldgeschenk“, das der 72-Jährige dem ehemaligen Konsum-Boss Hermann Gerharter zu Lasten der Bank gemacht haben soll. Als Beitragstäter mitangeklagt sind Gerharter sowie der ehemalige BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz.

Zur Bezahlung von offenen Gerichts- und Sachverständigengebühren hatte Gerharter – einst an der Spitze des „roten“ Handelsriesen Konsum, den er laut rechtskräftigem Urteil im Jahr 1995 mit Passiva in der Höhe von 1,9 Mrd. Euro in die Zahlungsunfähigkeit manövriert hatte – im Sommer 2002 bei seiner Hausbank um eine Zwischenfinanzierung angesucht. Der Ex-Konsum-General erhielt einen Kredit über rund 600.000 Euro.

Elsner bestreitet Geschenk

Der nunmehr vorliegenden Anklage zufolge ließ Elsner Gerharter im März 2003 in sein Büro kommen, wo er ihm 553.500 Euro in bar geschenkt haben soll. Anschließend soll der Kredit als uneinbringlich ausgebucht worden sein. Darüber hinaus soll Elsner Gerharters Konto „glatt gestellt“ und der BAWAG damit einen Schaden von weiteren 130.000 Euro verursacht haben.

Während Gerharter sich im gerichtlichen Vorverfahren im Wesentlichen geständig gezeigt und der BAWAG das großzügige „Geschenk“ – inklusive Zinsen 707.000 Euro – schon vor Monaten zurück bezahlt hat, hatte Elsner den inkriminierten Vorgang dementiert.

Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Beschuldigten haben zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben, den das Oberlandesgericht Wien behandeln müsste. Gerharters Verteidiger Manfred Ainedter kündigte im Gespräch mit der APA an, er werde auf einen Einspruch verzichten: „Die Verantwortung meines Mandanten hat sich nicht geändert. Er bleibt bei dem, was er bisher gesagt hat. Der Vorgang hat so stattgefunden, wie er es immer geschildert hat. Der Hauptverhandlung wird es vorbehalten bleiben, die Hintergründe abzuklären.“

Elsners Rechtsbeistand war vorerst telefonisch für keine Stellungnahme erreichbar.

Verwicklung von Peter Nakowitz

Bisher nicht bekannt war die Verwicklung von Peter Nakowitz in die „Geldvergabe“ an Hermann Gerharter. Der Anklage zufolge soll er in diesem Zusammenhang für Helmut Elsner eine Art „Laufbursche“ gewesen sein. Damit wird der ehemalige BAWAG-Vorstand nicht nur im so genannten BAWAG-Prozess, der am 16. Juli startet, mit Elsner die Anklagebank teilen, sondern diesen auch durch das separate Gerharter-Verfahren „begleiten“.

„Nakowitz war mitbeteiligt. Er hat beispielsweise mitgeholfen, Unterlagen zu besorgen“, äußerte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft zur Rolle des Ex-BAWAG-Vorstands in der Causa Gerharter. Damit sei es möglich gewesen, Gerharters Kredit kurzerhand auszubuchen.

Das inkriminierte „Geldgeschenk“ an den früheren Konsum-Boss wird in jedem Fall getrennt vom BAWAG-Verfahren verhandelt, da Gerharter in diesem keine Rolle spielt. Sollten sämtliche Beschuldigte auf einen Einspruch gegen die Anklage verzichten, ist sogar eine Verhandlung vor dem BAWAG-Prozess denkbar, da der Sachverhalt relativ unkompliziert und einfach zu klären ist. Falls Elsner die Anklageschrift beeinsprucht, wird die Hauptverhandlung erst im Herbst stattfinden.

Anklage noch nicht zugestellt

Vorerst keinen Kommentar zu den in der Causa Gerharter erhobenen Vorwürfen gab es am Donnerstag von Helmut Elsners Anwalt Wolfgang Schubert. „Mit wurde die Anklageschrift noch nicht zugestellt. Sie hat sich heute nicht in der Posteingangsstelle befunden“, teilte der Verteidiger im Gespräch mit der APA mit.

Im Hinblick darauf wollte sich Schubert grundsätzlich nicht zum inkriminierten Vorgang und der Verantwortung des Ex-BAWAG-Chefs äußern. „Ich muss zuerst die Anlageschrift lesen, mir dann den Akt besorgen und mich mit meinem Mandanten besprechen. Allenfalls im Anschluss daran gibt’s eine Stellungnahme von unserer Seite“, ersuchte der Anwalt um Verständnis.

Naheliegenderweise ebenso unbeantwortet blieb die Frage, ob Elsner die vorliegende Anklage beeinspruchen wird. „Dazu müsste ich sie erst ein Mal in Händen haben“, sagte Schubert.

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