Man werde auch weiterhin konsequent gegen das illegale Glücksspiel vorgehen, kündigt Landesrat Erich Schwärzler an: “Das Glücksspielverbot wird von den zuständigen Behörden verstärkt kontrolliert.”
Die Strafe für den illegalen Betrieb der Automaten beträgt bis zu 22.000 Euro. Die Strafverfahren richten sich gegen die Pächter der betreffenden Lokale bzw. Räumlichkeiten sowie gegen Betreiber und Eigentümer der Glücksspielgeräte.
“In Interesse der Jugendlichen und des Spielerschutzes darf es in unserem Land keine Orte geben, wo sich Einzelne mit illegalen Geräten bereichern”, sagt Landesrat Schwärzler. (VLK)
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