Die beiden 26 und 36 Jahre alten Männer seien eine Gefahr für die Staatssicherheit, urteilte ein Kopenhagener Gericht am Dienstag. In der Verhandlung hatte der dänische Geheimdienst PET in einer nichtöffentlichen Sitzung erstmals Beweise für die angeblichen Mordpläne vorgelegt. So habe einer der Verdächtigen eine Handfeuerwaffe gekauft, zusammen hätten die beiden Videos über Selbstmordattentäter angeschaut. Außerdem observierten sie laut PET das Haus des Zeichners Westergaard in Aarhus.
Westergaard hatte den Propheten Mohammed 2005 mit einer Bombe im Turban gezeichnet und das Bild in der Zeitung “Jyllands Posten” veröffentlicht. 2006 brachen daraufhin in mehreren islamischen Ländern gewaltsame Proteste aus.
Die beiden Tunesier sitzen seit einer administrativen Entscheidung im Februar in Schubhaft. Sie bestreiten die Vorwürfe und haben bereits vor zwei Instanzen gegen die unbegrenzte Haft geklagt. Weil der Geheimdienst in den Verfahren unter Hinweis auf das Antiterror- und Ausländergesetz keine Beweise vorgelegt hatte, wies das Oberste Gericht Dänemarks das Verfahren an die erste Instanz zurück. Das Kopenhagener Gericht urteilte nun, dass die Verdächtigen bis zum 12. August in Haft bleiben müssen.
Juristen weisen daraufhin, dass die Abschiebung wegen des Folterverdachts gegen Tunesien ausgesetzt werden könnte. Bereits vergangene Woche war ein Verfahren gegen einen dritten Tatverdächtigen, einen Dänen marokkanischer Herkunft, fallengelassen worden.
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