Die Gemeinde ersucht ihre Bürger im Sinne eines ansprechenden Ortsbildes um einen verantwortungsbewussten Umgang bei der Installation von Weihnachtsbeleuchtungen.
Großflächige Lichtervorhänge, figurale Beleuchtungsanlagen, rotes Licht oder bunte Farbkombinationen sind belastend für das Ortsbild.
Der Zeitraum für den Betrieb der Beleuchtungen sollte vom 1. Adventsonntag bis zu Maria Lichtmess (2. Februar) sein.
Denken sie bitte auch an das Thema “Energiesparen” und versehen sie ihre Beleuchtung mit einer Zeitschaltuhr.
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