Solche Fälle müssten geprüft werden, erklärte Bandion-Ortner am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Gewalt “kann auch damals Unrecht gewesen sein”. Prinzipiell sollen mit dem “Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz” alle Urteile mit “typischem NS-Unrechtsgehalt” aufgehoben werden, betonte Bandion-Ortner. Dies betreffe beispielsweise Anordnungen von Zwangssterilisation oder Zwangsabtreibungen durch “Erbgesundheitsgerichte”, Verurteilungen wegen Homosexualität und sonstige gerichtliche Entscheidungen, in denen “nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt”.
Allerdings enthält das Gesetz auch eine Ausnahmeklausel: Wurde etwa ein Wehrmachtsdeserteur von einem deutschen Militär- oder SS-Gericht auch wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt, stehen die Chancen auf eine Aufhebung des Urteils schlecht. In solchen Fällen sei eine “Einzelfallprüfung” vorgesehen, erklärte Bandion-Ortner. Theoretisch, wenn es sich beispielsweise eindeutig um Notwehr gehandelt habe, sei eine Aufhebung trotzdem möglich – “grundsätzlich aber eher nicht”. In jedem Fall aufgehoben werden aber Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte, des “Volksgerichtshofs” und der Oberlandesgerichte.
Genau das kritisiert das Personenkomitee “Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz”, das der Justizministerin “Generalverdacht” vorwirft. “Ich kann die Kritik nicht ganz nachvollziehen”, so Bandion-Ortner.
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