Weh kündigte auf APA-Anfrage zudem an, die Wahl auch beim Verfassungsgerichtshof anfechten zu wollen.
Seine Beschwerde in Brüssel begründete Weh mit der fehlenden Wahlmöglichkeit für Vorarlberger Wanderarbeitnehmer, mit der seiner Meinung nach unfairen Parteienfinanzierung und mit der extrem ungleichen Medienberichterstattung. Ein Vorarlberger, der im benachbarten deutschen Lindau oder über der Grenze in der Schweiz lebt, kann an der Landtagswahl nicht teilnehmen, an beispielsweise der EU-Wahl aber sehr wohl, sieht Weh diese Personengruppen bei der Landtagswahl benachteiligt.
Ebenso ein Dorn im Auge ist dem Bregenzer Advokat, dass die Parteien pro Wähler 7,75 Euro erhalten – aber nur, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde schaffen. Würde dieser Passus nicht gelten, hätte Bernhard Amann von Vau-heute bei der Landtagswahl 1999 rund 34.000 Euro bekommen müssen, rechnet Weh vor. Wie und ob seine Beschwerde in Brüssel rechtzeitig vor der Wahl am Sonntag behandelt wird, vermag Weh aber nicht zu sagen.
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