In der Causa um eine beim Finanzamt eingebrachte Selbstanzeige des Wirtschaftsbundes aufgrund von Geldflüssen in Richtung Landes-ÖVP meldet sich nun Wirtschaftsbund-Obmann Hans Peter Metzler zu Wort:
"Wir haben der Finanz immer alle Zahlungen offengelegt und immer für alle Inseratenschaltungen die Werbeabgabe abgeführt. Unsere Meinung beruht auf einem Rechtsgutachten, das seit Jahrzehnten Bestand hat."
HP Metzler: Selbstanzeige
"In beraterischer Vorsicht"
Auf Empfehlung des Steuerberaters habe man vor Beginn der Betriebsprüfung "in beraterischer Vorsicht" eine Selbstanzeige eingebracht, um die Frage rechtlich sauber zu klären.
"Die Frage, ob innerparteiliche Verpflichtungen als Zuwendungen und damit steuerpflichtig zu subsumieren sind. Das ist letztlich eine Rechtsfrage, die die Höchstgerichte im Verfahren zu entscheiden haben. Das betrifft aber alle Parteien in ganz Österreich. Dazu gibt es auch keinerlei Judikatur", so Landesobmann Hans Peter Metzler.
(VOL.AT)
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