Besonders das Thema Wasser, speziell EU-Überlegungen bezüglich einer Liberalisierung der Versorgung hatten für Aufregung gesorgt.
Nunmehr heißt es im Drei-Parteien-Antrag, dass sich die Republik zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung und Qualität bekenne. In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass mit dieser Staatszielbestimmung Tendenzen der EU entgegengetreten werde, “die Marktliberalisierung auf den Bereich dieser öffentlichen Dienstleistungen auszuweiten”.
Wasser: Staat soll Versorgung selbst tragen
Der Staat solle verpflichtet werden, die Leistung selbst zu erbringen oder die Erbringung durch Dritte in entsprechender und kontrollierbarer Qualität sicherzustellen.
Damit können zwar weiter Private mit der Wasserversorgung beauftragt werden, allerdings müssten die Gebietskörperschaften dafür auch Gewährleistung bieten, wie SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann erläuterte. Und das könne im Zweifelsfall teuer werden, wenn Private die Leistung nicht entsprechend erbrächten.
Tierschutz: “Tier als fühlendes Wesen”
Was den Tierschutz angeht, wird im Gesetz schlicht festgestellt: “Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz.” In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass schon seit 2004 eine Entschließung vorliege, wonach der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um “dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen”.
Ferner als Ziel in die Verfassung aufgenommen wird auch die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs “auch aus heimischer Produktion”.
(APA)
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