VOL.AT überträgt heute ab 10 Uhr die PK "Hochinzidenzgebietsverordnung und die damit verbundenen Maßnahmen" aus Wiener Neustadt.
Mit Wiener Neustadt Bürgermeister Schneeberger (ÖVP), Rotes Kreuz NÖ Präsident Schmoll, Karas (Theresianische Militärakademie), Stadtpolizeikommandant Wiener Neustadt Fries, Koller-Resetarics (Leiterin Fakultät Gesundheit der FH Wiener Neustadt).
Erklärung: Hochinzidenzgebiete
Das Gesundheitsministerium hat bereits den Landeshauptleuten den Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in "Hochinzidenzgebieten" übermittelt. Demnach sind negative Corona-Tests für das Verlassen von Bezirken oder "lokal abgegrenzten Hotspots" nötig, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz dort über 400 pro 100.000 Einwohner liegt. Aufrechterhalten werden muss die Testpflicht bis die Inzidenz nachhaltig (für zehn Tage) unter 200 gefallen ist.
Bei länger anhaltender Hochinzidenz in einem Bezirk oder einer Region - bei über 400 für länger als eine Woche - verlangt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in dem Erlass weitere Maßnahmen "durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau". Genannt werden weiterführende Quarantäneregelungen, Schwerpunktkontrollen der Einhaltung der Corona-Maßnahmen, verstärktes Contakt Tracing (über 96 Stunden) und wiederholte Tests von K1- und K2-Kontaktpersonen, die Testung Erkrankter zwischen dem achten und zehnten Tag und erweiterte Testpflichten für das Betreten "bestimmter Orte oder Betriebsstätten".
Aktuell haben eine Inzidenz deutlich über 400 die zweitgrößte niederösterreichische Stadt Wiener Neustadt (mit 541,2 oder Sankt Johann im Pongau mit 511,1. Jennersdorf im Burgenland kommt auf einen Wert von 491,3 oder Hermargor in Kärnten mit 487,4. Alle anderen österreichischen Bezirke weisen derzeit einen Wert von unter 400 auf.
Die Verordnung
Die Ausreise-Testpflicht mussten die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörden - spätestens mit Wirkung 10. März - per Verordnung umsetzen. Für das Verlassen des Bezirks nötig ist ein negativer SARS-CoV-2-Test (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-, maximal 72 Stunden alt bei PCR-Testung). Genesene können alternativ eine ärztliche Bestätigung der durchgemachten Infektion vorliegen, dies aber "abhängig von der Art des Infektionsgeschehens, insbesondere im Hinblick auf das Auftreten von Virusvarianten".
Durchreisende brauchen keinen Test, erlaubt sind aber nur "unerlässliche Unterbrechungen" (also z.B. das Aufsuchen eines WCs). Weiters von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre, Sicherheitsdienste, Rettung und Feuerwehr, der Güterverkehr - und Ausreisen für "unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege" bzw. zur Gefahrenabwehr.
Anschober ordnet auch an, dass "Kontrollen in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen haben" - und stellt klar, dass dazu auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden kann. Der Minister hält auch fest, dass "parallel sicherzustellen ist, dass für die von der Einschränkung betroffenen Personen ausreichende Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen".
(APA)
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