Was ist ein Teilzahlungsbetrag?

Wie in der vergangenen Woche angekündigt, senkt die illwerke vkw den Energiepreis mit 1. April noch einmal um rund fünf Prozent auf 12,2 Cent netto je Kilowattstunde. Berücksichtigt man den Stromrabatt des Landes Vorarlberg, profitieren die Haushaltskund(inn)en dann von einem Energiepreis in Höhe von 9,2 Cent je Kilowattstunde. Die illwerke vkw bleibt damit dauerhaft einer der günstigsten Landesenergieversorger Österreichs.

„Der zu erwartende Jahresverbrauch wird über allfällige Vor- oder Prognoseverbräuche abhängig von der Haushaltsgröße und eingesetzter Verbraucher ermittelt.“
Bestens beraten
Strom ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – vom morgendlichen Kaffeekochen bis zum gemütlichen Fernsehabend mit der Familie. Ankündigungen über neue Strompreise oder auch andere Entwicklungen auf dem Energiemarkt lassen bei vielen Kund(inn)en daher oftmals Fragen aufkommen. Was ändert sich für mich? Muss ich etwas beachten? Bei diesen und weiteren Anfragen steht ihnen der vkw Kundenservice gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ein Thema, das gerade in den vergangenen Tagen immer wieder zur Sprache kam, waren die Teilzahlungsbeträge. Wie werden diese ermittelt? Und wird es hier Änderungen geben? Wir nutzen an dieser Stelle gerne die Gelegenheit, das System zu erklären.
Teilzahlungsbeträge und die Systematik dahinter
Die sogenannten Teilzahlungsbeträge sind für die Stromrechnung zentral. Die monatlichen Teilbeträge werden grundsätzlich zum Zeitpunkt einer Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis des zu erwartenden Verbrauchs bis zum nächsten Soll-Abrechnungsdatum ermittelt. Sprich, aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch werden die Jahresgesamtkosten ermittelt und auf zwölf monatliche Teilzahlungen aufgeteilt, wobei die zwölfte Teilzahlung als Restforderung oder Gutschrift auf der nächsten Jahresrechnung angeführt wird. „Der zu erwartende Jahresverbrauch wird über allfällige Vor- oder Prognoseverbräuche abhängig von der Haushaltsgröße und eingesetzter Verbraucher ermittelt“, erklärt Franz Reiner, Leiter des vkw Kundenservice. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob mit Holzpellets geheizt wird oder mit einer strombetriebenen Wärmepumpe. „Nach der ersten Jahresabrechnung wird der Verbrauch dann neu ermittelt. Wird ein Mehr- oder Minderverbrauch in der kommenden Abrechnungsperiode erwartet, können die Teilbeträge innerhalb einer gewissen Spanne angepasst werden. Die Teilzahlungsbeträge werden jedoch nur im Zuge der individuellen Jahresabrechnung angepasst, nicht zum Stichtag der Preisänderung.“
Neue Entwicklung: Smart Meter
Es gibt auch Umstände, die das Abrechnungssystem dazu veranlassen, auf Prognoseverbräuche zurückzugreifen, die im System vom Netzbetreiber hinterlegt sind. So zum Beispiel, wenn im Zuge des Smart Meter-Rollouts ein Zählerwechsel durchgeführt wird. Der Einsatz dieser neuen Zählertechnologie ändert an der beschriebenen Systematik bei Beibehaltung eines jährlichen Abrechnungszyklus nichts. „Der Kunde hat nach Einbau eines Smart Meter jedoch das Recht, auf eine monatliche Abrechnung zu wechseln. Folglich entfallen die monatlichen Teilzahlungen. Stattdessen erfolgen monatliche Abrechnungen basierend auf den übermittelten Zählerständen“, so Franz Reiner.
Anpassung in gewisser Spanne
Die Kund(inn)en können die festgelegten monatlichen Teilbeträge selbst online unter vkw.at über das Selfservice-Angebot ändern. Der bei der Jahresabrechnung festgelegte monatliche Teilbetrag kann innerhalb der Toleranzen -20% bis +100% angepasst werden. Diese Online-Möglichkeit wurde im vergangenen Jahr von rund 400 Kund(inn) en genutzt. Selbstverständlich können die monatlichen Teilbeträge auch telefonisch nach Rücksprache mit dem vkw Kundenservice geändert werden.
vkw Kundenservice
vkw.at/kontakt – einfach „Teilbeträge anpassen“ auswählen
Telefon: +43 5574 9000
Mo. bis Fr.: 7.30 bis 18 Uhr
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