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Was bei Auslandsreisen mit dem Auto an Bord sein muss

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Zahlreiche Pflichten sind für diejenigen zu beachten, die in diesem Jahr mit ihrem Auto ins Ausland reisen wollen: Die Missachtung der jeweiligen Regeln kann ärgerliche Strafen nach sich ziehen, warnt der ÖAMTC.

Zum verpflichtenden Standard in jedem Wagen gehört neben Verbandspaket und Warndreieck nun auch die Warnweste. „Wer noch kein EU-Kennzeichen montiert hat, sollte weiterhin ein A-Pickerl kleben“, rät die ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek.

„Unbedingt anzuraten sind auch Grüne Karte und Europäischer Unfallbericht“, sagt die Expertin. Auch wenn die Vorlage der grünen Karte in der EU längst nicht mehr Pflicht ist, würden dem ÖAMTC immer wieder Fälle – z.B. aus Italien – gemeldet, in denen die Exekutive danach verlangt.

Nachfolgend ein ÖAMTC-Überblick über nationale Besonderheiten und Mitführpflichten:

  • Slowenien: Neben einem Ersatzlampenset müssen Besitzer von Anhängern an ein zweites Warndreieck auch für Anhänger denken.
  • Kroatien: Ein zweites Warndreieck auch für Anhänger, eine Warnweste und ein Abschleppseil sind die obligatorische Autoausrüstung für das beliebte Autoreiseziel der Österreicher. Achtung!: Hier gilt die Warnwestenpflicht auch für Motorradfahrer.
  • In Spanien muss neben dem Ersatzlampenset und der Warnweste auch ein Reserverad im Auto sein.
  • Bulgarien, Türkei und Griechenland: In diesen Ländern muss ein Feuerlöscher mit an Bord. Für die Türkei wird außerdem ein zweites Warndreieck benötigt.
  • Italien: Eine Warnweste muss beim Aussteigen auf Freilandstraßen angezogen werden. Es empfiehlt sich daher, sie griffbereit im Auto liegen zu haben.
  • Polen und Rumänien: Die Mitnahme eines Feuerlöschers wird angeraten.
  • Slowakei und Tschechien: Für beide Länder sollte ein Ersatzlampenset mit auf die Reise.

Licht am Tag-Bestimmungen und Promillegrenzen:

  • Ganzjährig Licht am Tag gilt in Ungarn, Slowenien und Italien.

  • Dem Beispiel der Schweiz und Frankreich folgend, hat Deutschland 2005 die Empfehlung ausgesprochen, mit Licht am Tag zu fahren.

  • Absolutes Trinkverbot für Kraftfahrer besteht in der Slowakei, Tschechien und Ungarn.

  • In Deutschland, der Schweiz und in Italien ist die Obergrenze auf 0,5 Promille festgelegt. 

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