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Warnwestenpflicht in Österreich: Unfälle seit Einführung reduziert

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Seit nunmehr bald fünf Jahren gilt für Österreichs Autofahrer die Warnwestenpflicht.

Durch die Einführung des Gesetzes am 1. Mai 2005 hat sich die Zahl der Getöteten und Verletzten nach Auffahr- und Fußgängerunfällen auf Autobahnen- und Schnellstraßen “deutlich reduziert”, berichtete der ARBÖ am Mittwochabend bei einem Pressegespräch in Brüssel. Die Autofahrerorganisation forderte gemeinsam mit dem Verbund Europäischer Automobil Clubs (EAC) eine Warnwestenpflicht für alle europäischen Länder.

Sowohl bei Auffahrunfällen auf “stehende Objekte” als auch bei den Fußgängerunfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen zeichneten sich dem ARBÖ zufolge seit Einführung der Warnwestenpflicht im Vergleich zu den “westenlosen” Jahren deutliche Rückgänge bei den Unfall- und Verletztenzahlen ab. Im Schnitt der Jahre (2002 bis 2004) gab es 36 Unfälle mit 55 Verunglückten während es nach Einführung der Warnwestenpflicht (2006 bis 2008) “nur” mehr 22 Unfälle und 26 Verunglückte im hochrangigen Straßennetz waren.

Die Unfälle sind demzufolge um 39 Prozent und die Zahl der Verunglückten um 53 Prozent gesunken. Dieser Rückgang sei in Relation zum allgemeinen Unfallgeschehen auf Autobahnen und Schnellstraßen, das um jeweils 17 Prozent gesunken war, deutlich höher ausgefallen.

Am 1. Mai 2005 wurde das Gesetz – eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten nach Unfällen und Pannen auf Autobahnen- und Schnellstraßen – vom damaligen Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) eingeführt. Bisher gilt die Verpflichtung mit unterschiedlichen Regelungen in 13 von 27 europäischen Ländern. “Unterschiedliche Lösungen bei längst gefallenen Binnengrenzen machen keinen Sinn”, sagte ARBÖ-Generalsekretär und EAC-Präsident Peter Stuppacher. Derzeit gibt es laut ARBÖ in folgenden Ländern keine Warnwestenpflicht: Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Schweden, Tschechien und Zypern.

Jörg Leichtfried, SPÖ-Abgeordneter im EU-Parlament, kündigte eine Anfrage an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas an. Konkret gehe es um eine einheitlich geregelte Verwendung von Warnwesten in allen EU-Ländern – zumindest auf Autobahnen- und Schnellstraßen.

Untermauert wurde die Forderung durch eine wissenschaftliche Blickstudie des österreichischen Epigus-Instituts für ganzheitliche Unfall- und Sicherheitsforschung, die die verbesserte Wahrnehmung von warnwestentragenden Autofahrern auf Pannenstreifen unterstrich. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass Personen mit reflektierender Weste mindestens vier Sekunden vor der Vorbeifahrt registriert wurden, ohne Warnweste hingegen seien die Probanden nicht direkt wahrgenommen worden.

“Es kommt einem Selbstmordversuch gleich, nach einem Unfall, speziell bei schlechter Sicht, keine Warnweste zu tragen”, meinte Stuppacher. Dem EAC gehören fünf Autofahrerorganisationen in Deutschland und Österreich an.

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